Streit um zweites Gleis spitzt sich zu

Igel/Trier · Endspurt bei den Gleisarbeiten. Ab 22. November wird die Bahnstrecke zwischen Igel und Wasserbillig erneut gesperrt, um die Arbeiten am zweigleisigen Ausbau abschließen zu können. Gegen die Inbetriebnahme des zweiten Gleises wird ein Igeler notfalls Rechtsmittel einlegen.

 An den Gleisen bei Igel wird seit Monaten gearbeitet. Nun wird die Bahnstrecke erneut für einige Tage gesperrt. TV-Foto: Friedemann Vetter

An den Gleisen bei Igel wird seit Monaten gearbeitet. Nun wird die Bahnstrecke erneut für einige Tage gesperrt. TV-Foto: Friedemann Vetter

Igel/Trier. Uwe Berger aus Igel möchte Klarheit haben. Bis spätestens Montag kommender Woche. An diesem 17. November endet die Frist, bis zu der sich die Deutsche Bahn erklären soll. Sie soll zusagen, das neu gebaute zweite Gleis zwischen Igel und Wasserbillig nicht in Betrieb zu nehmen. Anderenfalls will er bei Gericht einstweiligen Rechtschutz beantragen. Wird ihm dieser gewährt, würde der Bahn untersagt, das zweite Gleis zu benutzen. Auch an das Eisenbahnamt hat sich Bergers Anwalt Paul Henseler gewandt. Die Genehmigungsbehörde möge bitte Auskunft darüber geben, was sie unternommen hat, um ihren Verpflichtungen aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz aus dem März nachzukommen und Lärmschutz anzuordnen.
Ungeachtet möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen gehen die Arbeiten am Bahnausbau weiter. Dazu muss die Verbindung Trier-Luxemburg vom 22. November bis 14. Dezember gesperrt werden (siehe Extra).
Zum Hintergrund: Der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke von Igel aus Richtung Luxemburg ist eine so umfangreiche Veränderung der bestehenden Verbindung, dass dafür ein Planfeststellungsbeschluss notwendig ist. Darin muss auch geklärt werden, wie die Anwohner vor Lärm geschützt werden können. Die Bahn wollte dies mit einer bis zu vier Meter hohen Lärmschutzmauer erreichen. Dagegen klagte Uwe Berger. Und er hat recht bekommen. Der Igeler will, dass eine nur rund einen Meter hohe Niedrigschallschutzmauer gebaut wird. Solch eine Mauer will die Bahn inzwischen auch. Diese muss das Eisenbahnbundesamt jedoch erst genehmigen.Neue Verordnung ab 1. Januar


Das kann die Behörde allerdings nicht vor dem 1. Januar. An diesem Tag tritt eine vor wenigen Wochen im Bundesrat beschlossene Verordnung in Kraft. Die macht es möglich, dass Niedrigschallschutzwände genehmigt werden können. Die Bahn wiederum will bereits ab Ende Dezember die beiden Gleise bei Igel nutzen. Dies ist nach Auskunft des Unternehmens möglich, da sich das Betriebsprogramm zum Fahrplanwechsel nur unwesentlich ändert. Der Lärmschutz soll später gebaut werden.
An dieser Stelle setzt die Kritik Uwe Bergers an. Die Bahn müsse entlang des neuen Gleises in Igel erst für den Schallschutz sorgen, wie er im Planfeststellungsbeschluss gefordert wird. Bergers Anwalt Henseler argumentiert, dass es anderenfalls in den Händen der Deutschen Bahn AG liege, nach Belieben darüber zu entscheiden, ob und wann für Lärmschutz gesorgt wird.Meinung

So einfach geht es nicht
Offensichtlich macht es sich die Bahn zu einfach. Das Recht, in Igel ein zweites Gleis bauen und betreiben zu dürfen, gibt es nicht zum Nulltarif. Denn es ist mit der Pflicht verbunden, etwas gegen den Bahnlärm zu tun - ehe das zweite Gleis benutzt wird. Und das tut die Bahn bisher nicht. Die Gründe dafür mögen nachvollziehbar sein. Doch das ändert nichts am Grundproblem. Die Haltung, irgendwann, irgendwas, irgendwo gegen Lärm zu machen, reicht nicht, um den planerischen Anforderungen zu genügen. Allein der Rechtssicherheit wegen sollte das Verkehrsunternehmen frühzeitig die Notbremse ziehen und sich wie bisher auf ein Gleis beschränken. Zumal der Kläger im Streit um den vom Gericht gekippten Planfeststellungsbeschluss für den Gleisneubau gezeigt hat, dass er den Konflikt mit dem scheinbar übermächtigen Konzern nicht scheut. h.jansen@volksfreund.deExtra

Die Regionalbahnzüge der Linie 30 aus Luxemburg (Ankunft in Wasserbillig zur Minute 32) haben vom 22. November bis 14. Dezember in Wasserbillig Anschluss an Busse über Igel und Trier-Süd zum Hauptbahnhof. Dort besteht Anschluss an Züge nach Koblenz. Die Regionalexpresszüge der Linie 30 aus Luxemburg (Ankunft in Wasserbillig zur Minute 45) haben in Wasserbillig Anschluss an Busse über Igel und Trier-Süd zum Hauptbahnhof (Ankunft zur Minute 15). In Trier besteht Anschluss an Züge nach Koblenz. An Züge in den Spitzenstunden, die nicht im Taktverkehr fahren, besteht ebenfalls ein Anschluss mit Bus nach Trier. Ab dem Hauptbahnhof Trier verkehren Busse nach Wasserbillig ebenfalls über Trier-Süd und Igel. In Trier besteht von den RE- und RB-Zügen aus Koblenz Anschluss an diese Busse. In Wasserbillig besteht von den Ersatzbussen Anschluss an die RB- und RE-Züge nach Luxemburg. Ab Trier verkehren zudem Busse, die in Wasserbillig Anschluss an die nicht im Takt fahrenden Züge haben. Diese Busse fahren mit früheren Abfahrtszeiten. Für Fahrgäste nach/von Konz-Karthaus und Kreuz Konz fahren im Berufsverkehr Ersatzbusse ab/nach Wecker (Bahnhof). Diese Busse fahren über Grevenmacher. har

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