Stress mit dem Löscher

TRIER. Eine Brandschutzfirma im Stadtgebiet sorgt mit ihrem Geschäftsgebahren für Diskussionen: An der Haustür werden Kunden angesprochen, entweder einen Feuerlöscher zu kaufen oder den alten prüfen zu lassen. Grundlage, so die Begründung, sei eine gesetzliche Vorschrift. Doch eine eindeutige Vorschrift gibt es nicht.

"Wer meiner Frau was andreht, muss schon früh aufstehen. Die lässt sich normalerweise von niemandem an der Haustür etwas verkaufen." Rainer Haag ist sauer. Der Grund: Eine nagelneue Prüfplakette auf dem Feuerlöscher, der seit einigen Jahren im Haus in Trier-Irsch steht. 15 Euro haben die Haags für die Prüfung bezahlt. "Ein Mann klingelte nachmittags an unserer Tür, sagte, er käme von einer Brandschutzfirma und müsse unseren Feuerlöscher prüfen - es sei gesetzliche Vorschrift, das technische Gerät alle zwei Jahre zu überprüfen", erzählt Ellen Haag. Nach einigem Hin und Her gab sie ihm widerwillig den Feuerlöscher und bekam ihn wenige Minuten später mit einer Checkliste und einer Rechnung zurück, die sie auch gleich bezahlte. Ähnlich ging es Nachbarin Erika Collet: Die hatte bei dem Mann vor fünf Jahren sogar einen Feuerlöscher gekauft, auch mit dem Druckmittel "gesetzliche Vorschrift". Jetzt wollte er das Gerät prüfen. Ein anderer Nachbar, der Bauingenieur Andreas Zenner, roch Lunte bei dem Gebaren des Mannes: "Ich sagte ihm, weder Heizungsbauer noch Schornsteinfeger hätten mich auf eine solche Pflicht hingewiesen. Auch die gesetzliche Vorschrift machte mich stutzig." "Gesetzliche Vorschriften gibt es nur im gewerblichen oder öffentlichen Bereich. Für private Haushalte ist ein Feuerlöscher von der Bauaufsicht aus nur Pflicht, wenn mehr als 5000 Liter Öl gelagert werden oder wenn man eine spezielle Heizung mit einer hohen KW-Leistung hat", sagt Ralf Frühauf von der Stadt Trier. Das bestätigt auch Günther Plorin, Abteilungsleiter vorbeugender Brandschutz bei der Trierer Feuerwehr. Natürlich sei es sinnvoll, Feuerlöscher im Haus zu haben. "Die Schornsteinfeger gucken auch danach, ob die Feuerlöscher regelmäßig gewartet werden. Doch dann sollte man sich mehrere Angebote verschiedener Firmen einholen und sie vergleichen", ergänzt er.Streit um gesetzliche Vorgaben

Eine weitere Behauptung, die der Mann an der Haustür verwendete, war der Hinweis, die Feuerversicherung zahle im Schadensfall nicht, wenn der Feuerlöscher nicht ordnungsgemäß gewartet werde. "Das stimmt nicht", entkräftet Karlheinz Scheurer von der Provinzial-Versicherung das Argument. Es gebe für private Haushalte weder eine Verpflichtung, einen Feuerlöscher zu haben, noch, ihn prüfen zu lassen. Erst wenn öffentliche Sicherheitsvorschriften verletzt würden, könne man als Versicherung sagen, man zahle nicht. "Lassen Sie sich das von der Versicherung schriftlich geben", sagt Christian Müller bitter. Er ist der Mann, der von Haustür zu Haustür zieht und seine Dienste anbietet. Mit den Vorwürfen konfrontiert, besteht er gegenüber dem TV auf den "gesetzlichen Vorschriften", den Bauauflagen und darauf, dass "Versicherungen nicht zahlen. Sie müssen das Kleingedruckte lesen!" Seit Jahren gehe er von Haustür zu Haustür, habe zufriedene Kunden. "Die Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre überprüft werden, das sagen die Hersteller, steht doch auch groß auf den Geräten!", ergänzt er. "Ich habe nichts dagegen, dass der Feuerlöscher geprüft wird, ist ja sinnvoll. Mich regt nur auf, wie diese Geschäfte zustande kommen", erklärt Rainer Haag. Darum wandte er sich auch an die Polizei. Doch die Beamten winkten ab, rieten ihm, als mündiger Bürger besser aufzupassen. Die rechtliche Grauzone sei ein Problem, bestätigt Burkhard Blug, Leiter des Betrugskommisariats: "Man müsste im Einzelfall prüfen, ob der Kunde durch das Geschäft zu Schaden gekommen ist. Wenn der Auftrag, also die Prüfung des Feuerlöschers, korrekt abgelaufen ist, und der Mann eine Genehmigung für Haustürgeschäfte hat, wird es schwierig." "Es ist unstrittig: Brandschutz zu Hause ist wichtig", sagt Heinz Schwind, stellvertretender IHK-Geschäftsführer. Man solle sich bei Fragen an Heizungsfirmen, die Feuerwehr, den Schornsteinfeger oder die Verbraucherberatung wenden.

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