Struppi darf doch…

Erfolgreicher Kampf des Hetzerather Hundezüchters Wilhelm Jungen gegen Hunde-Verbotsschilder: In Schweich mussten Schilder weichen, weil sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.

Schweich/Trier. Den generellen Leinenzwang für Hunde mussten viele Kommunen auf seine Initiative hin aus ihren Gefahrenverordnungen streichen (der TV berichtete), nun will der Hetzerather Hundezüchter Wilhelm Jungen ein weiteres Verbot aushebeln: das Schild "Durchgangsverbot für Hunde". Die Stadtverwaltung Schweich hatte im Frühjahr 2005 mehrere solcher Schilder aufgestellt, unter anderem an der Synagoge und im Bereich von Ärztehaus und Schulzentrum. Zum einen gebe es ein solches Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung nicht und könne deshalb leicht mit einem offiziellen Schild verwechselt werden, argumentiert Jungen, zum anderen sei die Stadtverwaltung Schweich nicht für die Aufstellung zuständig, sondern die VG-Verwaltung Schweich. Jungen legte beim Schweicher Amt Widerspruch gegen die "illegalen" Schilder ein und schaltete - als eine Antwort auf sich warten ließ - auch die für den Straßenverkehr zuständige Abteilung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ein. Erst als diese die kostenpflichtige Ersatzvornahme gegenüber der Stadt Schweich androhte, entfernte diese etwa ein halbes Dutzend Schilder an öffentlichen Straßen. Mit dem Argument, sie stünden nicht im öffentlichen Verkehrsraum, ließ die Stadt jedoch einige Schilder stehen.Antwortschreiben nach zwei Jahren

Der Hundezüchter wandte sich nun an die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung. Nach knapp zwei Jahren (!) bekam er kürzlich die Antwort vom Kreis. Das Schweicher Amt habe trotz mehrfacher Erinnerung erst jetzt eine Stellungnahme vorgelegt, weil der zuständige Sachbearbeiter erkrankt sei, entschuldigte der Kreis die zeitliche Verzögerung. Die VG hatte dem Kreis in der angeforderten Stellungnahme mitgeteilt, man habe die Stadt Schweich aufgefordert, die Schilder aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen, was inzwischen auch geschehen sei. Zwei stehen gebliebene Schilder befänden sich nicht im "Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung", ließ die VG außerdem die Kommunalaufsicht wissen. Jungen gab sich damit nicht zufrieden und schilderte den Sachverhalt dem Mainzer Verkehrsministerium. Und siehe da: Nach erneuter Prüfung sollen nun auch die restlichen Schilder wegen Verstoßes gegen Paragraf 33 II der Straßenverkehrsordnung abgebaut werden. Auch die Stadt Trier will mit Verbotsschildern die Hundekot-Problematik in den Griff bekommen. Man bedient sich unter anderem der gleichen Schilder wie in Schweich, etwa am Irminenfreihof, direkt vor dem Verwaltungsgericht. Besonders pikant: Dieses Gericht wäre zuständig für ein Verfahren in Sachen illegale Verkehrsschilder… Meinung Schilda und die Tretminen Unabhängig davon, dass wahrscheinlich kaum jemand die Hunde-Verbotsschilder in Schweich richtig regis triert hat, ähneln sie doch in ihrem Aufbau denjenigen, die wir vom Straßenverkehr kennen. Deshalb haben sie auch im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen. Erstens ist der Schilderwald auch so schon groß genug, und zweitens werden Hundebesitzer diskriminiert, wenn sie sich beim Gassigehen andere Wege suchen müssen. Es liegt auf der Hand, dass die Stadt Schweich und andere Kommunen dem Problem Hundekot vorbeugen wollen. Dann sollten sie aber andere Schilder wählen, die zweifelsfrei gedeutet werden können. Es gibt mittlerweile fantasievolle und comic-hafte Schilderentwürfe, die auf "Tretminen"-freie Zonen hinweisen. Da es aber immer noch Hundehalter gibt, denen die Einsicht fehlt, sind auch Kontrollen unerlässlich. a.follmann@volksfreund.de

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