Student steht wegen Raubüberfalls vor Gericht

Trier · Ein 26-jähriger Student steht ab heute in Trier vor Gericht, weil er im Sommer vergangenen Jahres zusammen mit einem Mittäter eine Frau und einen Mann überfallen haben soll. Der Angeklagte hat nach seiner Festnahme die Tat zugegeben. Bisher war er strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Trier. Es war ein Schock für den 27-jährigen Trierer und seine ein Jahr jüngere Begleiterin: Mitten in der Nacht, Anfang August vergangenen Jahres, wurden sie Opfer eines Raubüberfalls unmittelbar vor den Kaiserthermen. Zwei maskierte Männer - einer von ihnen hatte eine Pistole, der andere soll ein Messer in der Hand gehalten haben - bedrohten den Mann und die Frau. Sie verlangten deren Geldbeutel - die die Opfer nicht bei sich hatten - und die Handys der beiden. Einer der Täter soll zudem versucht haben, der Frau den Rucksack vom Rücken zu reißen. Darin befanden sich ein Laptop und der Reisepass der 26-Jährigen. Während des Gerangels stürzte die Frau, verletzte sich aber nicht. Als ihr Begleiter in das Geschehen eingriff, flüchteten die beiden mit den Handys. Der Mann verfolgte die Täter noch durch den Palastgarten, verlor dann aber die Spur.
Nach vier Monaten ermittelte die Polizei die mutmaßlichen Täter. Im Dezember nahm sie im nordrhein-westfälischen Euskirchen einen 19-Jährigen fest. In seiner Wohnung fanden die Ermittler die beiden gestohlenen Handys und zwei Softair-Pistolen. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen. Sechs Wochen später nahm die Trierer Polizei dann den mutmaßlichen Komplizen des Euskircheners fest, einen 26-jährigen Studenten aus Trier.
Dieser sitzt ab heute vor dem Trierer Landgericht. Der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Mann muss sich wegen räuberischer Erpressung verantworten. Er soll die Opfer mit einer Softair-Pistole bedroht und versucht haben, der Frau den Rucksack zu entreißen. Nach seiner Festnahme hat der 26-Jährige, der Politik und Japanologie studiert, den Überfall gestanden. Laut Anklageschrift hat er angegeben, es habe sich um eine "Spontanaktion" gehandelt. Die Verwendung der Waffe bestreitet er allerdings.
Für den Prozess vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts sind zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. wie

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