Täglich Trier

Freie Waldorfschulen und Waldorfkindergärten gehen auf Ideen von Rudolf Steiner (1861 bis 1925) zurück und arbeiten nach einer speziellen Pädagogik. Sie sind staatlich anerkannt.

Doch muss eine Gemeinde auch die vollen Busfahrtkosten eines Schülers bis zur nächsten Waldorfschule übernehmen? Darum geht es in einer Verhandlung am heutigen Donnerstag am Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Kläger sind die Eltern eines Mädchens aus der Eifel, das die Waldorfschule Trier besucht. Die Stadt Trier will nämlich nur die Fahrtkosten bis zur Realschule plus in Irrel (Eifelkreis Bitburg-Prüm) zahlen, weil das vom Wohnort der Schülerin die nächstgelegene öffentliche Schule ist. Die Kläger argumentieren, nicht eine Realschule plus sei dafür relevant, sondern eine Integrierte Gesamtschule sei der Schulform Waldorfschule ähnlich. Die nächstgelegene IGS wiederum steht in Trier. Am Verwaltungsgericht Trier bekam die Stadt Trier recht. In Koblenz folgt die zweite Instanz. Täglich Trier - hier lesen Sie, was wichtig ist in der Moselstadt, was ansteht und worüber die Menschen reden. Diskutieren Sie mit: <%LINK auto="true" href="http://www.volksfreund.de/taeglich" class="more" text="www.volksfreund.de/taeglich"%>

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