Täglich Trier

Im Oktober 2010 hat der Trierer Stadtrat einen Lärmaktionsplan beschlossen. Viel umgesetzt davon ist bisher nicht, wie eine Anfrage der SPD im Stadtrat im März zeigte (der TV berichtete).

Dabei ist das Thema gerade für Anlieger von Hauptverkehrsstraßen sehr relevant, denn der Verkehrslärm beeinträchtigt die Lebensqualität erheblich. Das zeigt auch ein Fall, der heute vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Beklagte ist die Stadt Trier. Die Kläger wohnen am Brettenbach, ihr Grundstück liegt unmittelbar parallel zur L 143, das ist die Riesling-Weinstraße. Dort steht zwar eine Lärmschutzwand, aus Sicht der Anlieger ist sie mit 2,50 Meter aber nicht hoch genug. Sie fordern, die Stadt solle sie auf 5,50 Meter erhöhen und teilweise neu errichten. Die Stadt sieht dafür keinen Anlass. Man darf gespannt sein, wie die Richter das sehen. "Täglich Trier" - hier lesen Sie, was heute wichtig ist in der Moselstadt, was ansteht, worüber die Menschen sprechen. Diskutieren Sie mit auf www.volksfreund.de/taeglich

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