Taschengeld futsch

Zum Thema "Zweitwohnsitzsteuer"

Als eingeborener Trierer verfolge ich seit Jahrzehnten die Stadtpolitik aufmerksam und hatte mich selbst auch hin und wieder aktiv in verschiedenen Gremien engagiert um Mitgestaltung bemüht. Dabei darf der Kommunalpolitiker auch nicht davor zurückschrecken, tief in die Kiste des Machbaren zu greifen. Und der Stadtrat zieht jetzt die Zweitwohnsteuer heraus! Dazu gehört Mut und das schätze ich. Das kann ich einordnen, als ehemaliger Student mit Zweitwohnsitz in den Niederlanden, Aachen und Mainz. Mein Bafög wäre mit dieser Idee zu einem beträchtlichen Teil aufgefressen worden. Ein Zehntel der Kaltmiete - für Studenten fehlen da schnell wichtige Euros im Portemonnaie. Und den Betrag bitte mit zwölf multiplizieren. Über den Zeitraum des Regelstudiums. Da ist das Taschengeld futsch! Jetzt wollen sie eine Zweitwohnungssteuer von einem gänzlich anderem Objekt von mir einziehen und begründen das damit, dass ich einen Wohnwagen mein eigen nenne und dieses mobile Gefährt nach Ihrer Definition "zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf eigenem oder fremdem Gründstück" steht. Klar, ich habe diesen supermodernen Wohnwagen mit allem Komfort und lebe mit meiner Ehefrau darin, auch wenn die Urlaubsfahrten beendet sind, verzichte auf den Wohnraum unseres Eigenheimes dahinter. Müssen wir jetzt nicht auch noch doppelte Straßenreinigung, Müllabfuhr, Oberflächenwasser- und Kanalgebühren bezahlen, weil wir beide Wohnungen (fest und mobil) tagtäglich nutzen? Arbeiten Sie das bitte in Ihre Zweitwohnungssteuer ein. Ja, dann haben wir auch noch Radio und Fernsehen im Wohnwagen -aber das liegt leider ausserhalb des Stadtsteuerzugriffs. Oder sehen Sie da noch Möglichkeiten? Ich vergaß: wir haben noch ein Gartengerätehaus, das genügend Platz für eine Campingliege bietet und somit auch teilweise für Wohnzwecke dienen könnte. Also: Der Wohnwagen ist zeitweise im Ausland, überwiegend EU. Auch innerhalb Deutschlands, ausserhalb der Trierer Stadtgrenze. Urlaubsbedingt. Dann kann die Trierer Zuschlagsteuer ja wohl nicht greifen. Sind da Nachweise erforderlich oder reicht eine Postkarte vom entsprechenden Aufenthaltsort, mit Angabe der außertrierischen Aufenthaltszeit? Das ergäbe sicherlich eine stattliche Postkartensammlung im Rathaus, die man später Gewinn bringend auf Flohmärkten veräußern könnte. Sammler, die von der Not Anderer profitieren, gibt es viele... Wolfgang Schmitz, Trier

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