Teilsperrung der B 51 bei Hohensonne - Es droht zwei Tage Dauerstau

Aach · Zwei Tage lang wird es auf der B 51 bei Aach-Hohensonne Verkehrsbehinderungen wegen Straßenreparaturen geben. Frühestens Mitte 2015 könnten die Arbeiten für die Verlegung der Bundesstraße beginnen.

 Wegen der immer noch laufenden Arbeiten am Kanal wurde wochenlang der Verkehr auf der B 51 über eine Ausweichspur geleitet. Nun stehen wieder Sanierungsarbeiten an. TV-Foto: Friedemann Vetter

Wegen der immer noch laufenden Arbeiten am Kanal wurde wochenlang der Verkehr auf der B 51 über eine Ausweichspur geleitet. Nun stehen wieder Sanierungsarbeiten an. TV-Foto: Friedemann Vetter

Am Dienstag und Mittwoch wird die Fahrbahn der B 51 bei Aach-Hohensonne repariert. Dazu wird jeweils eine Fahrbahn gesperrt. Bei halbseitiger Sperrung wird der Verkehr am Dienstag und Mittwoch von 8.30 bis 16.30 Uhr mit Ampeln geregelt. Dadurch drohen lange Rückstaus. Geht es nach dem Willen der Straßenplaner, wird möglichst rasch in Leipzig entschieden, ob und wann es in Aach-Hohensonne mit dem Bau einer Ortsumgehung weitergeht. Diese wird dort verlaufen, wo die Flickarbeiten ausgeführt werden.Landwirtin nicht einverstanden


Hintergrund für die anstehende Entscheidung der Richter des Bundesverwaltungsgerichts in der sächsischen Großstadt ist ein Rechtsstreit zwischen dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier und der Besitzerin eines landwirtschaftlichen Betriebs aus Trierweiler-Neuhaus. Diese klagte gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Hohensonne. Begründung: Da ein Wirtschaftsweg anders als geplant nicht gebaut wird, werde die Bewirtschaftung ihrer in Hohensonne gelegenen Flächen behindert (der TV berichtete).

Anfang April wies das Koblenzer Oberverwaltungsgericht diese Klage ab. Weder sei der Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, noch habe die Klägerin einen Anspruch auf Ergänzung durch Errichtung einer Wirtschaftswegeverbindung. Die Planung lasse keine Abwägungsfehler erkennen.

Das Gericht ließ eine Revision nicht zu. Dagegen legte die Landwirtin Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Geben die Richter der Beschwerde statt, muss erneut geprüft werden, ob es Verfahrensfehler gegeben hat. Hat die Beschwerde keinen Erfolg, kann weitergebaut werden. Bisher durfte der LBM nur Häuser abreißen lassen, die der Verlegung der Bundesstraße sowie Kanalarbeiten der Verbandsgemeinde-Werke Trier-Land im Wege gestanden haben.

Hans-Michael Bartnick, Pressesprecher des LBM Trier, sagt: "Im nächsten Schritt werden die Planungen für die Brückenbauwerke fertiggestellt." Das dauert ebenso wie die notwendige Vergabe der Arbeiten. Wenn alles optimal läuft, könne in der zweiten Jahreshälfte 2015 mit den weiteren Arbeiten für die Ortsumgehung begonnen werden. Wenn diese abgeschlossen sind, verläuft die B 51 in der Ortslage auf einem im Vergleich zu heute bis zu sechs Meter tieferem Niveau. Insgesamt wird die rund 1,5 Kilometer lange Trasse im Vergleich mit dem aktuellen Zustand nach Osten verlegt. Nach Fertigstellung des Projekts wird es in Hohensonne keinen Kreuzungsverkehr mehr geben. Die L 43 Richtung Aach und die K 8 Richtung Ralingen-Kersch sollen über Rampen angebunden werden. Zudem soll eine Brücke die beiden Teile von Hohensonne verbinden. Aktuell ist ein gefahrloses Wechseln zwischen den Teilen nur mittels einer Fußgängerunterführung möglich.

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