Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit Attraktiver werden Teilzeitstellen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die Neuregelung der so genannten "Mini-Jobs", die seit 1. April in Kraft ist. Wer einen Teilzeitjob hat und zwischen 400 und 800 Euro verdient, muss, sobald die 400 Euro-Grenze erreicht ist, nicht mehr sofort die vollen Sozialabgaben zahlen, sondern gestaffelt nach der Höhe des Einkommens. Auch für den Arbeitgeber entstehen geringere Kosten. Wer weniger als 400 Euro im Monat verdient, gilt als geringfügig beschäftigt. Er muss keine Sozialversicherungsabgaben zahlen und das Einkommen auch dann nicht versteuern, wenn er zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung auf 400-Euro-Basis jobbt. Für den Arbeitgeber fällt jedoch eine Pauschale von 25 Prozent des Lohns als Sozialabgaben an. Alles beim Alten bleibt dagegen für Arbeitslose, die eine Nebenbeschäftigung haben. Sie dürfen weiterhin nur 15 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr als 20 Prozent des Arbeitslosengelds hinzu verdienen. Wer länger arbeitet oder mehr verdient, bekommt das Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld, die Arbeitslosenhilfe oder das Unterhaltsgeld angerechnet. Wichtig: in jedem Fall das Arbeitsamt informieren, wenn ein Nebenjob angenommen wird. (jue)

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