Teure letzte Ruhestätte

Die deutliche Erhöhung der Gebühren für Begräbnisse auf städtischen Friedhöfen hat der Stadtrat am Dienstagabend mit knapper Mehrheit beschlossen.

 Friedlich und kostspielig: Begräbnisse auf Friedhöfen in Trier werden zukünftig deutlich teurer. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung beschlossen. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Friedlich und kostspielig: Begräbnisse auf Friedhöfen in Trier werden zukünftig deutlich teurer. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung beschlossen. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Trier. Ein Urnenreihengrab auf einem der 17 städtischen Friedhöfe kostet laut neuer Friedhofsgebührensatzung künftig 950 Euro (früher: 895 Euro), ein Urnenwahlgrab 1470 Euro (1190 Euro). Wollen Angehörige die Grabpflege dem städtischen Grünflächenamt überlassen, kostet die Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage laut neuer Satzung künftig allerdings nur noch 510 Euro statt wie bisher 1450 Euro. Für ein anonymes Urnengrab müssen nur noch 330 statt 971 Euro gezahlt werden. Der Preis für den reinen Erwerb von Sarg-Grabstätten ist ebenfalls leicht gesunken.

Doch die "sonstigen Gebühren", die neben den eigentlichen Kosten für die Grabstätte erhoben werden, machen Begräbnisse trotzdem teurer: Zum Beispiel werden für das Ausheben eines Grabs und das Verschließen künftig 620 Euro berechnet, bislang waren dies 307 Euro. Außerdem erhebt die Verwaltung für jeden Antrag auf Erwerb einer Grabstelle künftig 190 Euro, die Bearbeitung eines Antrags auf Nutzung der Trauerhallen kostet 110 Euro - beide Gebühren gab es bislang nicht.

Notwendig ist die Gebührenerhöhung, weil der Stadt jährlich ein Defizit von rund 850 000 Euro aus der Bewirtschaftung ihrer 17 städtischen Friedhöfe entsteht. "Aber wir sind per Gesetz dazu verpflichtet, dass wir alle Kosten im Zusammenhang mit Bestattungen aus den Friedhofsgebühren decken", erklärte die zuständige Dezernentin Simone Kaes-Torchiani in der jüngsten Stadtratssitzung.

Nur moderater Anstieg bei Kindergräbern



In zwei Punkten hat die Verwaltung die in den vergangenen Monaten heftig kritisierte Satzung (der TV berichtete) nachgebessert: Laut ursprünglichem Entwurf sollten Kindergräber sechsmal so teuer werden wie bisher. Die abgeänderte Fassung sieht einen moderaten Anstieg für eine Kindergrabstätte von 143 auf 250 Euro vor. Grabstätten für muslimische Beerdigungen sollten teurer werden als reguläre Sarg-Erdbestattungen. In der neuen Satzungsfassung sind die Preise angeglichen.

Mit Bedauern über die notwendigen Erhöhungen stimmten SPD, Grüne, FDP und ein Teil der FWG-Fraktion der neuen Gebührensatzung zu.

Dass für Beisetzungen auf dem Höhenfriedhof bei Irsch künftig eine Sondergebühr von 950 Euro erhoben wird, weil der Boden dort so nass ist, dass spezielle Sarghüllen angelegt werden müssen, sei ungerecht, protestierte dagegen Matthias Melchisedech von der CDU: "Bürger der Höhenstadtteile dürfen nicht Fehler, die die Stadtverwaltung mit dem Ankauf des nassen Geländes gemacht hat, so teuer bezahlen müssen." Dezernentin Kaes-Torchiani widersprach ihrem Parteikollegen. Die Sondergebühr widerspreche nicht dem Solidaritätsprinzip. "Es handelt sich bei der Höhenfriedhof-Gebühr um deutlich abgrenzbare Kosten für eben diese Sarghüllen. Würden wir diese Kosten auf alle übrigen Friedhöfe gleichmäßig umlegen, wäre unsere Satzung rechtlich anfechtbar." Das habe bereits das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Urteil bestätigt.

"Es kann nicht sein, dass auch nach dem Tod noch Marktprinzipien angewendet werden", kritisierte Johannes Verbeek von den Linken die rein an den Kosten orientierte Gebührenaufstellung. Außer der CDU stimmten die Linke und die NPD gegen die neue Gebührensatzung. Das "Friedhofskonzept 2050" sieht die Schließung des nassen Höhenfriedhofs vor. Obwohl bislang noch nicht öffentlich diskutiert oder beschlossen, hat die CDU auch schon bei diesem Thema deutlich gemacht, die Pläne der CDU-Dezernentin Kaes-Torchiani nicht zu unterstützen.

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