Therapeut nennt Angeklagten "pubertären Rüpel"

Trier · Das Amtsgericht Trier hat den Prozess gegen einen 51-Jährigen aus der VG Schweich fortgesetzt, dem gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen werden. Wegen ähnlicher Vorfälle war der Mann mehrmals zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. In dem neuen Verfahren hatten nun zwei Mediziner das Wort.

Trier. "Das ist vulgär gesagt ein pubertärer Rüpel, der sich durch sein Verhalten im Dorf selbst in die Außenseiterrolle drängt", sagt der Trierer Psychotherapeut Dr. Bernhard Etteldorf, der mit dem Mann auf der Anklagebank inzwischen 39 Therapiesitzungen verbracht hat. Als Sachverständiger vor dem Schöffengericht bescheinigt er seinem Patienten "depressive Störungen durch Einflüsse aus Kindheit und Jugend, die zu einer paranoiden Fehlhaltung führen".
Insgesamt schildert der Facharzt den Angeklagten im Prozess am Trierer Amtsgericht als schwierigen Patienten. Am Anfang wenig einsichtig, beginne er nun zu erkennen, dass er selbst an der Gewaltspirale drehe. "Ich habe nach neuen Vorfällen auch schon damit gedroht, die Therapie abzubrechen", sagt der Facharzt.
Bei den Einwohnern seines Dorfes gilt der Angeklagte wegen seiner Ausfälle als Schreckgestalt, der man lieber nicht auf der Straße begegnet. Seit Jahren hatte er mit verbalen und auch körperlichen Attacken Nachbarn, Dorfbewohner und auch Verwandte traktiert. Bisher fand er stets milde Richter.
Nach mehreren Verfahren vor dem Amtsgericht Trier drohte ihm 2015 in einem Prozess vor dem Landgericht die Einstufung als "Gefahr für die Allgemeinheit" und damit die Einweisung in eine psychiatrische Anstalt. Doch die psychiatrische Gutachterin sah 2015 dafür keine Voraussetzungen. Ergebnis: Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Im Heimatort des 51-Jährigen stieß die Entscheidung damals auf großes Unverständnis. Im Januar 2016 krachte es erneut - und mit diesem und weiteren Vorfällen befasst sich seit November das Trierer Schöffengericht (der TV berichtete).
Der schwerwiegendste Anklagepunkt von Staatsanwältin Anna Koch: gefährliche Körperverletzung, zu der es am 2. Januar 2016 auf einer Straße am Ortsrand gekommen sein soll. Laut Anklage habe der Mann dort zunächst eine Spaziergängerin bedroht und beschimpft. Als ein anderer Dorfbewohner sie habe schützen wollen, sei er vom Angeklagten geschlagen, niedergerissen und mit schweren Wanderschuhen ins Gesicht getreten worden. Der im Prozess als Nebenkläger auftretende Mann erlitt erhebliche Verletzungen, unter denen er nach seinen Angaben noch heute leidet.
Anders schilderte der Anklagte am ersten Verhandlungstag die Situation: Er sei von dem anderen zunächst in eine frische Operationswunde in den Bauch getreten worden. Danach habe er versucht, den Angreifer mit aller Kraft abzuwehren. "Das ist absurd. Der Mann lag hilflos wimmernd auf dem Boden und war nicht in der Lage, sich in irgendeiner Weise gegen den Angeklagten zu wehren", erklärte dagegen am ersten Verhandlungstag die zunächst attackierte Zeugin.
Nach einem Überbrückungstermin im Dezember hat das Schöffengericht unter dem Vorsitzenden Richter Hans-Jürgen Ferring nun die Verhandlung mit der Anhörung von zwei Medizinern fortgesetzt. Neben dem Psychotherapeuten Etteldorf berichtete der Gerichtsmediziner Dr. Peter Neis über die Folgen des gewaltsamen Vorfalls im Januar 2016. Sein Urteil nach Analyse der Verletzungsbefunde: Das vom Angeklagten niedergeschlagene Opfer war erheblich, aber nicht lebensbedrohlich verletzt. Zu den angeblichen Tritten in eine frische Bauchoperationsnarbe des Angeklagten sagt Neis: "Nach dem Vorfall wurden auch umfangreiche Untersuchungen beim Angeklagten durchgeführt - es gab keine wesentlichen Befunde."
Die Verhandlung wird am 16. Februar, 13.30 Uhr, mit acht Zeugen fortgesetzt.

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