Tiere müssen geimpft werden

Viehhalter müssen ihre Kühe, Schafe oder Ziegen zweimal im Jahr gegen die Blauzungenkrankheit, eine Tierseuche, impfen lassen. Das Trierer Verwaltungsgericht bestätigte nun die vom Land erlassene Impf-Pflicht.

Trier. (wie) Ihre Tiere seien gesund, auch ohne Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. So argumentierten drei Viehhalter vor dem Trierer Verwaltungsgericht gegen die seit vergangenem Jahr geltende Impf-Pflicht. Das Land verfügte, dass alle Kühe, Schafe und Ziegen zwei Mal pro Jahr gegen die Tierseuche geimpft werden müssen.

Zum ersten Mal sollten im Mai vergangenen Jahres die 230 000 Schafe und 400 000 Rinder in Rheinland-Pfalz vor einer Infektion mit der Seuche geschützt werden. Damit sollte die bei vielen Tieren tödlich verlaufende - für Menschen aber ungefährliche - Krankheit eingedämmt werden. Die Blauzungenkrankheit war 2007 erstmals massiv in Rheinland-Pfalz aufgetreten, fast 3000 Tiere erkrankten damals daran. Übertragen wird sie zunächst durch eine ursprünglich nur in südlicheren Gefilden beheimatete Fliege.

Die drei Viehhalter, die vor Gericht zogen, sehen durch den noch nicht zugelassenen Impfstoff eine Gefahr für ihre Tiere. Die Impfung könne zur Sterilität oder gar zum Tod führen, sagten sie vor dem Trierer Verwaltungsgericht. Die Impfpflicht sei zudem wegen der rückläufigen Zahl von Krankheitsfällen unverhältnismäßig. Bis Mai wurden beim zuständigen Landesuntersuchungsamt in Koblenz keine Neuinfektionen registriert, im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres gab es 50 neue Krankheitsfälle im Land. Nach Angaben des Amtes wurden im vergangenen Jahr 90 Prozent der Rinder und 100 Prozent der Schafe und Ziegen geimpft. Bis Mai dieses Jahres lag die Impfquote bei Rindern allerdings bei 75 und bei Schafen sogar nur bei 50 Prozent.

Dass die Zahl der Blauzungenerkrankungen im Land im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen sei, hänge mit der Impf-Pflicht zusammen, argumentierten die Richter der 1. Kammer des Trierer Verwaltungsgerichts und wiesen die Klage der drei Viehhalter ab. Zwar seien in der Tat vereinzelte Impfschäden festzustellen, die seien jedoch im Verhältnis zur Zahl der geimpften Tiere verschwindend gering, so die Richter. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Tiere bei einer Infektion qualvoll sterben könnten. Das und auch die rasante Ausbreitung der Seuche zu verhindern sei Zweck der Impfaktionen (Az.: 1 K 831/08 TR; 1 K 103/09.TR).

Kürzlich protestierten im Allgäu Landwirte ebenfalls gegen die Pflichtimpfung. Sie verlangen konkrete Nachweise für deren Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit. In einem Milchviehbetrieb im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen wurden rund 90 Rinder unter Polizeischutz gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Der Tierhalter hatte sich zuvor wochenlang gewehrt, seinen Bestand impfen zu lassen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort