Todesschuss im Kleingarten: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

Trier · Sieben Jahre und sechs Monate Haft: Das Urteil gegen den 62-jährigen Trierer, der im März 2014 in der Kleingartenanlage zwischen den Stadtteilen Euren und Zewen seinen Nachbarn erschossen hat, ist rechtskräftig. Der Todesschütze hatte gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision eingelegt.

Jetzt hat der BGH entschieden, dass das Trierer Landgericht keine Verfahrensfehler begangen und den Mann im November vorigen Jahres zu Recht wegen Totschlags verurteilt hat. Notwehr habe nicht vorgelegen, bestätigte der BGH. Der Täter hat keine weitere Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen.

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