Tödlicher Baumsturz: Berufungsverhandlung beginnt

Trier · Das tödliche Baumunglück vom November 2012 wird ab heute vor dem Landgericht Trier neu verhandelt. Der Verteidiger des 2013 schuldig gesprochenen Mitarbeiters der Stadtverwaltung hatte Berufung eingelegt.

Trier. Ein Baum im Rautenstrauchpark kippt in den Mittagsstunden des 22. November 2012 um und stürzt auf die gleichnamige Straße. Die morsche Kastanie begräbt zwei Fußgänger unter sich. Ein Mann wird schwer verletzt und erleidet mehrere Knochenbrüche. Eine 70 Jahre alte Frau wird von dem Stamm erschlagen.
Dieser tragische Unfall wurde bereits im November 2013 vor Gericht verhandelt (der TV berichtete mehrmals). Da die Verteidigung Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt hat, muss das Verfahren vom Landgericht als nächsthöherer Instanz komplett neu aufgerollt werden. Sieben Verhandlungstage sind angesetzt, der erste am heutigen Montag und der letzte am 29. Oktober.
Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung wird wieder auf der Anklagebank sitzen. In der ersten Instanz wurde der Gärtnermeister wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt. Er sei für Sicherheitskontrollen auffälliger und kranker Bäume zuständig und hätte deshalb den Sturz der morschen Kastanie verhindern müssen. Strafrichter Wolf-Dietrich Strick rügte in seiner Urteilsbegründung "eklatante Organisationsmängel" innerhalb der Verwaltung. "Es war nicht nur was faul am Baum, sondern auch in der Baumpflege."
Verteidiger Roderich Schmitz legte im November 2013 Berufung ein. Schmitz hatte in seinem Plädoyer den Freispruch seines Mandanten gefordert. Der Angeklagte habe alle Zweitkontrollen innerhalb des gewaltigen Baumbestands der Stadt in Eigenregie festlegen und durchführen müssen. "Es kann kein Unrecht sein, etwas zu unterlassen, was niemand vollbringen kann." jp