Tödlicher Baumunfall in Trier: Staatsanwaltschaft beantragt Geldstrafe für Angestellten der Stadt

Trier · Nach dem Unfall mit einer umgestürzten Rosskastanie im Trierer Rautenstrauchpark, bei dem im November eine Frau erschlagen und ein Mann schwer verletzt worden waren, hat die Staatsanwaltschaft Trier eine Geldstrafe gegen einen Angestellten des Grünflächenamtes der Stadt beantragt.

 Nach dem Unglück im November räumt das städtische Gartenamt die Unfallstelle.

Nach dem Unglück im November räumt das städtische Gartenamt die Unfallstelle.

Foto: Friedemann Vetter/Archiv

Die im Trierer Rautenstrauchpark stehende Rosskastanie war am Mittag des 22. November 2012 umgestürzt und hatte dabei eine 70 Jahre alte Fußgängerin mit so großer Wucht getroffen, dass sie ihren schweren Verletzungen noch an der Unfallstelle erlag. Ein weiterer Fußgänger wurde ebenfalls erheblich verletzt. Er wurde mit zahlreichen Knochenbrüchen von Rettungskräften geborgen.

Der 53 Jahre alte Sachgebietsleiter, der für die Zweitkontrollen und eingehenderen Untersuchungen von Bäumen zuständig ist, soll nach Ermittlungen der Kripo Trier im Fall der umgekippten Kastanie nicht mehr rechtzeitig gehandelt haben. Trotz erster Zweifel an der Standsicherheit des 90 Jahre alten Baums sei dieser nicht näher untersucht und gefällt worden. Zu dieser Erkenntnis sind die Ermittler nach Mitteilung des Leitenden Oberstaatsanwalts Jürgen Brauer gekommen.

Demnach soll der Stadtangestellte im Juli 2012 von einem Mitarbeiter des Grünflächenamtes auf den schlechten Belaubungs- und Vitalitätszustand der Kastanie im Rautenstrauchpark aufmerksam gemacht worden sein. Daraufhin soll er sich die Kastanie, die im Stammfuß bereits deutlich sichtbar ausgehöhlt war, angesehen und eine eingehende Untersuchung der Standfestigkeit angekündigt haben.

Zu dieser Untersuchung kam es aber nicht mehr. Dadurch blieb unerkannt, dass die Standsicherheit der 90 Jahre alten und ca. 18 Meter hohen Kastanie nicht mehr gewährleistet war. Der Baum war nämlich von einem holzzersetzenden Pilz befallen, der den Stamm von innen zersetzt hatte. Teilweise lag die restliche Stärke der Wand bei weniger als zehn Zentimetern.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wäre der Mitarbeiter des Grünflächenamts verpflichtet gewesen, die Kastanie umgehend zu untersuchen, weil er dabei die weit fortgeschrittene Holzzersetzung gesehen hätte, ebenso, dass der Stamm nur noch aus einer Röhre mit dünner Wand bestand und nicht mehr standfest war. Er hätte dann die sofortige Fällung des Baumes anordnen müssen.

Die Staatsanwaltschaft hat deshalb beim Amtsgericht Trier den Erlass eines Strafbefehles über eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung beantragt.

Wenn das Amtsgericht den Strafbefehl erlässt, hat der Angeschuldigte noch die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. In diesem Fall würde eine Hauptverhandlung stattfinden. Dazu käme es aber auch, wenn das Amtsgericht Bedenken hat, den Strafbefehl zu erlassen.

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