Tödlicher Unfall kommt vor Gericht

Opfer eines tragischen Unfalls wurde die 17-jährige Nadine Bigge aus Farschweiler, als sie am Abend des 21. November 2008 auf der B 52 oberhalb ihres Heimatortes von einem Auto erfasst wurde. Am morgigen Mittwoch, 28. Oktober, muss sich der Unfallfahrer vor dem Amtsgericht Trier verantworten.

 Ein Foto zeigt an der Bushaltestelle die verunglückte Nadine Bigge. TV-Foto: Archiv/Friedhelm Knopp

Ein Foto zeigt an der Bushaltestelle die verunglückte Nadine Bigge. TV-Foto: Archiv/Friedhelm Knopp

Farschweiler. Neben der Bundesstraße bei Farschweiler erinnert ein kleines Mahnmal an einen tragischen Unfall vor fast genau einem Jahr: Am 21. November, 18 Uhr, hatte Nadine Bigge auf der gegenüberliegenden Straßenseite an der Haltestelle "B 52 Sternfeld" den Schnellbus von Trier nach Hermeskeil verlassen. Anschließend wollte sie die schon ins Dunkel getauchte Bundesstraße in Richtung der K 84 überqueren, die hinunter nach Farschweiler führt. Sekunden später wurde die 17-Jährige von einem aus Richtung Hermeskeil herannahenden Auto erfasst - sie starb noch an der Unfallstelle.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Trier ihre Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen den 39-jährigen Fahrer erhoben. Er muss sich am morgigen Mittwoch vor dem Trierer Amtsgericht verantworten.

Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Fahrer in Höhe der Bushaltestelle die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern um mindestens 40 Stundenkilometer überschritten hatte. Hätte er die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten, wäre der Unfall nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vermeidbar gewesen. Die Anklage stützt sich dabei allerdings allein auf die Sachverständigengutachten - direkte Unfallzeugen gibt es nicht.

Doch zu welchem Urteil das Trierer Gericht am Mittwoch auch finden mag - in den Augen der meisten Bewohner Farschweilers trugen auch die äußeren Umstände zum Tod der Schülerin bei.

Heftige Kritik wurde nach dem Unfall an der Haltestelle "B 52 Sternfeld" laut. "An diese Bundesstraße gehört keine Haltestelle - alle Busse sollten durch Farschweiler fahren", lautete und lautet noch immer der Tenor im Dorf. Eine Forderung, die auch Nadines Eltern erhoben. Allerdings sollte es eine Forderung sein, die sich nicht erfüllte: Die Haltestelle besteht weiter und wird täglich von den RMV-Regionalbussen angefahren.

Konsequenzen: Haltestelle verlegt, Lampen installiert



Immerhin gab es nach dem Unfall auch einige Verbesserungen: Die Haltestelle wurde näher an einen Punkt verlegt, an der eine "Trenninsel" in Fahrbahnmitte den Übergang erleichtert. Anders als zuvor müssen die Ankommenden nicht mehr ein gehöriges Stück zurücklaufen, um die Straße halbwegs sicher überqueren zu können. Der besseren Sicherheit bei Dunkelheit dienen vier neu installierte Straßenlampen. Außerdem setzte die RMV ihr Versprechen in die Tat um, wenigstens den stark von Schülern frequentierten 13.15- Uhr-Schnellbus durch den Ort zu führen.

Die Verhandlung über den Unfall beginnt am morgigen Mittwoch, 28. Oktober, 9 Uhr, vor dem Trierer Amtsgericht im Saal 60.

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