Tödliches Baumunglück: Chef des Trierer Grünflächenamts im Zeugenstand
Trier · Am vierten Prozesstag der Berufungsverhandlung um das tödliche Baumunglück untersucht das Landgericht die Arbeitsabläufe im Trierer Grünflächenamt. Zwei Stunden lang befragt Richter Peter Egnolff am Mittwoch den langjährigen Amtsleiter.
Eine Fußgängerin stirbt, als im November 2012 im Trierer Rautenstrauchpark ein auf städtischem Grund stehender Baum umfällt, ein zweiter Passant wird sehr schwer verletzt. Wer ist für diesen Unfall verantwortlich? Nicht ich allein, sagt der Angeklagte, ein 54-jähriger Gärtnermeister in Diensten der Stadtverwaltung. Gegen seine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hat er Berufung eingelegt, deshalb hat der Prozess vor der nächsthöheren Instanz, dem Landgericht, wieder von vorne begonnen (der TV berichtete).
Die Berufungsverhandlung erreicht am Mittwoch, dem vierten von sieben geplanten Prozesstagen, einen entscheidenden Punkt. "War der Angeklagte mit der Kontrolle der als auffällig gemeldeten Bäume völlig alleingelassen?", fragt Richter Peter Egnolff.
Die Frage richtet sich an den Chef des Grünflächenamts. Dieser ist keiner Straftat angeklagt, niemand ermittelt gegen ihn. Aber seine Zeugenaussage hat eine zentrale Bedeutung für die Beurteilung der Situation: Der Angeklagte, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte sehen, erkennen und verhindern müssen, dass die morsche Kastanie im Rautenstrauchpark umfällt, ist sein direkter Untergebener.
Der Amtsleiter, der im Zeugenstand von Rechtsanwalt Alexander Leich begleitet wird, beantwortet die Frage des Richters: "Es gibt für Zweitkontrollen von Bäumen, die als auffällig gemeldet worden sind, keine festen Fristen, auf die man sich rechtlich zurückziehen kann. Der Kontrolleur ist mit seiner Entscheidung alleine, ebenso wie sein Vorgesetzter."
Die Befragung des erfahrenen Verwaltungsmanns zeichnet dasselbe Bild, das bereits vor einem Jahr vor dem Amtsgericht in erster Instanz entstanden ist: Der angeklagte Gärtnermeister war als Sachbearbeiter in Eigenregie dafür verantwortlich, sich Bäume anzusehen, die Mitarbeiter der Baumpflegekolonne oder die beiden zertifizierten Baumkontrolleure der Stadt gemeldet oder vermerkt haben, weil ihnen mögliche Sicherheitsmängel aufgefallen sind. Niemand, auch nicht der Amtsleiter, hat den Beschuldigten kontrolliert und überwacht, in welcher Weise er diese Kontrollen durchführt, wie er sie organisiert, welche Prioritäten er dabei setzt.
Die Vernehmung des Chefs bringt auch interne Abläufe im Grünflächenamt ans Licht - darunter eindringliche Bitten und Anträge des Amtsleiters an die Verwaltungsspitze, sein für 17 Friedhöfe, 120 Spielplätze, sämtliche Park- und Grünflächen und mehr als 30?000 Bäume zuständiges Personal zu verstärken oder seine Leute zumindest von ihrer Einteilung zum Winterdienst zu befreien. All das hatte keinen Erfolg. "Man sagte mir, man könne im Winterdienst auf meine Mitarbeiter nicht verzichten." Auch die Bitte um personelle Verstärkung lief ins Leere. "Es gab darauf keine Reaktion."
Zwei Gutachter verfolgen die Berufungsverhandlung. Sie werden im weiteren Prozessverlauf ihre Papiere vorstellen und dabei voraussichtlich zu gegensätzlichen Schlussfolgerungen kommen. Martin Pfeiffer ist ein vereidigter Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau. Er hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft die 19 Meter hohe Kastanie untersucht und in erster Instanz eine klare Aussage gemacht: "Die Kollegen in Trier haben Defekte am Baum festgestellt, aber deren Tragweite nicht erkannt. Diesen Baum hätte man schon vor zwei Jahren fällen müssen."
Hans-Joachim Schulz, ebenfalls ein auf Landwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau spezialisierter Sachverständiger, hat im Auftrag des Angeklagten ein Gutachten erstellt. In diesem wird er eine These vertreten, die der von Pfeiffer widerspricht: "Der tatsächliche Zustand des kranken Baums war für den Angeklagten nicht zu erkennen."
Der Prozess geht am 22. Oktober weiter.