Tödliches Baumunglück in Trier: Strafbefehl gegen Stadtmitarbeiter

Trier · Ein Mitarbeiter der Stadt Trier ist laut Staatsanwaltschaft dafür verantwortlich, dass im vergangenen November ein Baum umkippte und dabei eine Frau erschlagen wurde und ein Mann verletzt. Die Strafverfolger beantragen eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.

 Die in der Wilhelm-Rautenstrauch-Straße umgestürzte Kastanie.

Die in der Wilhelm-Rautenstrauch-Straße umgestürzte Kastanie.

Foto: Roland Morgen

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Trier hat es ein 53 Jahre alter Sachgebietsleiter im Grünflächenamt der Stadt versäumt, einen beschädigten Baum rechtzeitig fällen zu lassen. Er trage daher die Verantwortung dafür, dass eine Kastanie mitten in Trier umstürzte. Der 18 Meter hohe Baum, der in einem kleinen Park innerhalb der Trierer Fußgängerzone stand, kippte am 22. November 2012 um. Der mächtige Stamm verletzte einen Mann schwer und tötete eine 70 Jahre alte Frau aus Trier.

Der Sachgebietsleiter, so die Ermittler, sei zuständig für die eingehende Untersuchung von Bäumen, sobald diese Schäden zeigen, die eine Überprüfung der Standfestigkeit notwendig machen. Bereits im Juli 2012 habe ein Mitarbeiter den Verwaltungsangestellten auf den schlechten Zustand des Baums aufmerksam gemacht. Es sei seine Aufgabe gewesen, die Kastanie nach dieser Meldung "unverzüglich" zu untersuchen. Doch er habe eine solche Untersuchung angekündigt, aber nicht durchführen lassen. Der Baum sei von einem Pilz befallen gewesen, der den Stamm ausgehöhlt hatte. Eine rechtzeitige Untersuchung hätte gezeigt, dass der Stamm nur noch aus einer dünnen Röhre bestand. Der Baum hätte sofort gefällt werden müssen.

Zu einer Gerichtsverhandlung wird es offenbar nicht kommen. Der von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl umfasst eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Der Beschuldigte gilt damit nicht als vorbestraft. Falls er und das Amtsgericht den beantragten Strafbefehl akzeptieren, wird der Fall ohne Prozess geschlossen. Laut Staatsanwaltschaft will der Beschuldigte die Geldstrafe ohne Widerspruch zahlen.

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