Toilettenstreit: Triererin lehnt Vergleichsangebot der Bahn ab

Trier · Die Bahn fürchtet offenbar eine Niederlage und einen Imageschaden im Prozess um Toiletten in Regionalzügen. Der Konzern hat der Familie aus Trier, mit der er am Freitag vor dem Landgericht streiten soll, ein Vergleichsangebot gemacht. Doch die Familie hat abgelehnt: „Wir wollen ein Urteil.“

Ein Blumenstrauß, eine ehrlich gemeinte Entschuldigung und das aus Sicht der Deutschen Bahn AG nicht unbedingt erhebliche Schmerzensgeld von 200 Euro für eine Passagierin aus Trier hätten die Geschichte schon im Sommer 2015 aus der Welt schaffen können. Möglicherweise denkt die Chefetage der für den Regionalverkehr zuständigen Bahn-Tochter DB Regio AG mittlerweile: Hätten wir die 200 Euro doch besser gezahlt, statt in Berufung zu gehen.

Die Vorgeschichte: Als eine Passagierin aus Trier im vergangenen Jahr während einer Regionalbahnfahrt von Koblenz nach Trier das einzige Klo defekt und verschlossen vorfand, litt sie sehr und schaffte es schließlich nach der Ankunft nicht mehr zur nächsten Toilette, der Drang war zu stark. Sie klagte auf Schmerzensgeld und bekam recht, das Amtsgericht verurteilte die Bahn im Juli wegen eines Organisationsverschuldens zu 200 Euro.

Doch der Konzern zahlte nicht, sondern ging in Berufung. Sein Argument: Es gebe keinen rechtlichen Anspruch auf eine Toilette im Nahverkehr.

Doch jetzt will der Konzern offenbar keinen Prozess mehr. "Die Bahn hat uns über unseren Anwalt einen außergerichtlichen Vergleich und eine bestimmte Summe angeboten", sagt der Mann der Trierer Passagierin, der das Malheur in der Regionalbahn widerfahren ist. Weil dieses Erlebnis für sie sehr schmerzhaft und auch peinlich ist, bittet die Familie darum, ihren Namen nicht zu veröffentlichen. "Ich habe dieses Angebot abgelehnt, denn wir wollen ein Urteil."

"Nicht in Ordnung"

Die Höhe der angebotenen Entschädigung will er nicht nennen. "Das kann dann alles vor Gericht erläutert werden."
Warum lehnt die Familie dieses Angebot ab? "Ich finde es nicht in Ordnung, was die Bahn hier macht", sagt der Mann der Klägerin. "Natürlich gehen wir das Risiko einer Niederlage ein, aber wenn wir gewinnen, kann das ein Präzedenzfall werden. Und das ist es uns wert."

Ein Präzedenzfall - das ist tatsächlich möglich. Die Bahn argumentiert: Da es keinen Rechtsanspruch auf eine Toilette in jedem Zug gebe, könne man den Konzern auch nicht sofort und automatisch haftbar machen, wenn das Klo in manchen Fällen kaputt ist. Oder wenn es überhaupt keines gibt, weil der betreffende Zug nur aus toilettenlosen Waggons zusammengesetzt wurde.

Nicht nur die Trierer Familie sieht das völlig anders. Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Nord hält Toiletten im Zug für eine "Selbstverständlichkeit", die zu den "Mindeststandards im Nahverkehr" gehöre. Der Fahrgastverband Pro Bahn räumt ein, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine funktionierende Toilette in Nahverkehrszügen gibt. "Aber dennoch gibt es ein Gewohnheitsrecht", sagt Verbandssprecher Karl-Peter Naumann in Hamburg.

Die Bahn hat bereits mehrfach erklärt, sich während des noch laufenden Prozesses nicht äußern zu wollen. Das zurückgewiesene Vergleichsangebot wird jedoch in einem Schreiben des von der Bahn beauftragten Anwaltsbüros bestätigt. Dieses Schreiben liegt dem TV vor. Darin heißt es: "Die Beklagte hat im Übrigen im Vorfeld des anstehenden Verhandlungstermins die Möglichkeiten einer vergleichsweisen Erledigung auszuloten versucht. Die Klägerin hat diesen Versuchen aber eine Absage erteilt."

Extra

Die erste Zivilkammer des Landgerichts Trier wird den Fall am Freitag verhandeln. Die Bahn wird von Rechtsanwalt Michael Kopp aus Karlsruhe vertreten, die Familie hat den Trierer Anwalt Michael Lang als Rechtsbeistand.
Die Positionen: Die Bahn legt Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein, in dem der Passagierin ein Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Die Passagierin hatte 400 Euro gefordert, das Gericht sprach ihr 200 Euro zu. In der Berufungsverhandlung wiederholt sie ihre Forderung nach 400 Euro.
Ein Urteil ist heute nicht zu erwarten. "In Zivilverfahren wird üblicherweise nicht direkt ein Urteil verkündet, sondern ein Verkündungstermin bestimmt", sagt Marcel Heinemann, Medienreferent des Landgerichts. jp

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