Tourismus

Zum Bericht "Heimatverein kämpft für Wanderweg" (TV vom 25. Februar):

Im TV-Artikel wird die Sicht der Forstverwaltung dargestellt, es sei "wenig sinnvoll", dass die Wandertrasse "direkt an von der VG geplanten Windkraftstandorten vorbeiläuft". Dieses Argument spricht für sich und - am Rande bemerkt - gegen die Sicherheit der Windkraftanlagen. Aber eine "erhöhte Verkehrssicherungspflicht" für den Wanderweg entstünde der Gemeinde entgegen der Meinung des Forstes nicht. Diese gäbe es nur, wenn Wegweiser nach der Straßenverkehrsordnung installiert würden und es sich nicht um Wirtschaftswege handelte. So aber gilt für einen Wanderweg der Vorbehalt "auf eigene Gefahr" (Paragraf 14 des Bundeswaldgesetzes) - mit oder ohne Schilder. Zu den "waldtypischen Gefahren" zählen ohnehin nur jene, die der Wanderer auch als solche einschätzen kann. Von Holzfällarbeiten ausgehende Gefahren gehören nicht dazu. Daher müssten ohnehin für jede Holz ernte Absperrungen und Umleitungen eingerichtet werden. Und dass Jäger Rücksicht auf Erholungssuchende nehmen müssen, versteht sich - Rotwild hin oder her - doch allemal von selbst. Tilman Kluge, Bad Soden am Taunus.

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