Verkehr Traktoren dürfen wieder auf die Bitburger Straße

Trier · Landwirtschaftsfahrzeuge über 7,5 Tonnen dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung auf der Bitburger Straße bergab zwischen der Anschlussstelle Trier und der Kaiser-Wilhelm-Brücke wieder fahren. Das hat die städtische Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt.

Diese Regelung gilt lediglich für den landwirtschaftlichen Verkehr, andere Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen müssen auf die A 64 oder die B 52 ausweichen. Die Beschilderung vor Ort bleibt unverändert. Die Polizei wird vermehrt die Einhaltung des allgemeinen LKW-Fahrverbotes in diesem Bereich sowie die Inhaber der Ausnahmegenehmigungen kontrollieren. Diese können online heruntergeladen werden auf der Homepage der Stadt: www.trier.de – Rathaus & Bürger/in – Bürgerservice – „LKW-Fahrverbot B 51 Befreiung – Antrag auf“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort