Kriminalität Nach blutigem Angriff auf Kellner in Trier: Anklage wegen versuchten Totschlags und Raub

Trier · Mit einer abgebrochenen Flasche soll ein 36-Jähriger einen Kellner am Hals schwer verletzt haben. Deshalb klagt ihn nun die Staatsanwaltschaft an. Was zu dem Vorfall im Oktober am Trierer Stockplatz bekannt ist.

Trier: Anklage nach blutigem Angriff auf Kellner
Foto: TV/Friedemann Vetter

Der blutige Vorfall in einer Gaststätte am Stockplatz in Trier war im Oktober des vergangenen Jahres Stadtgespräch, nicht nur unter jungen Leuten. Nun hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen den 36-jährigen Mann erhoben. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 22. Oktober bei einer Auseinandersetzung vor der Gaststätte einen Kellner mit einer abgebrochenen Glasflasche angegriffen und erheblich am Hals verletzt zu haben.

Erst Zoff, dann blutiger Angriff: 36-Jähriger wegen versuchtem Totschlag angeklagt

Die weiterführenden Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier bestätigten die Angaben der Polizei unmittelbar nach dem Zwischenfall. Demnach ging dem Angriff ein verbaler Streit zwischen dem Angeklagten und dem jungen Kellner voraus.

Die Staatsanwaltschaft sieht für eine Anklage ausreichende Belege dafür, dass der 36-Jährige seinem Opfer im Rahmen der Auseinandersetzung zunächst dessen goldene Halskette vom Hals gerissen hat, um diese für sich zu behalten. Daraufhin soll ein Gerangel entstanden sein, bei dem die Flasche zu Bruch ging, die der Angeschuldigte in der Hand hielt. Die abgebrochene Glasflasche soll er dem Kellner anschließend in den Hals gestoßen haben und danach geflüchtet sein.

Das Opfer des Angriffs erlitt eine blutende Stichverletzung im Halsbereich in der Nähe der Halsschlagader, die in einer Klinik ärztlich versorgt werden musste. Lebensgefahr bestand damals zwar nicht. Aber angesichts der Gefährlichkeit der Tat besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass der Angeschuldigte bei dem Angriff zumindest billigend in Kauf genommen hat, den Kellner tödlich zu verletzen.

Tatwaffe Glasflasche: Opfer nahe der Halsschlagader verletzt

Die Staatsanwaltschaft Trier hat deshalb Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Zuständig ist nun die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier. Wegen des gewaltsamen Entreißens der Halskette besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zudem der Tatverdacht des Raubes.

Der Beschuldigte wurde kurz nach der Tat in Trier-Nord festgenommen. Die Goldkette und Teile der Kleidung, die er bei der Tat getragen hatte, waren zu diesem Zeitpunkt verschwunden. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Trier entscheiden. Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht.

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