Prozess in Trier Radler stirbt nach engem Überholmanöver – Autofahrer steht vor Gericht in Trier

Trier · Ein 70-Jähriger muss sich vor dem Schöffengericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Mann soll mit seinem Auto den tödlichen Sturz eines 84-jährigen Radfahrers verursacht haben. Was über den Fall bekannt ist.

Wenn Autos Radfahrer überholen wollen, müssen sie 1,50 Meter Seitenabstand einhalten.

Wenn Autos Radfahrer überholen wollen, müssen sie 1,50 Meter Seitenabstand einhalten.

Foto: dpa-tmn/Alexander Heinl

Ein Autofahrer überholt einen Fahrradfahrer. Es ist eine Situation, wie sie sich wohl tagtäglich millionenfach in Deutschland abspielt. Oft kommt es auch vor, dass der Abstand, den die Autofahrer dabei einhalten, nicht dem gesetzlich geforderten Mindestmaß entspricht.