Versicherungen Autoversicherung weist Ansprüche zurück

Trier · Die Versicherung des Autos, das ein 51-Jähriger am 1. Dezember für eine Amokfahrt durch Trier genutzt hat, versichtert war, hat Forderungen zurückgewiesen. Der Opferbeauftragte der Landesregierung hatte Ansprüche für die Verletzten, Getöteten und ihre Angehörigen geltend machen wollen.

 Der offizielle Gedenkort für die Amokfahrt-Opfer an der Porta Nigra.  Foto: Roland Morgen

Der offizielle Gedenkort für die Amokfahrt-Opfer an der Porta Nigra. Foto: Roland Morgen

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Bei seinem Besuch in Trier Mitte Dezember hatte der rheinland-pfälzische Opferbeauftragte Detlef Placzek finanzielle Hilfsmöglichkeiten für die Opfer der Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerzone erläutert. Eine der Stellen, die in Anspruch genommen werden können, sei die Versicherung, über die das Auto haftpflichtversichert war. Dies sei insbesondere möglich, weil der Täter das Auto von einem Bekannten geliehen hatte und deswegen ein Haftungsfall bestehe, hatte Detlef Placzek erklärt.

Zumindest bislang hat sich dies allerdings nicht in die Praxis umsetzen lassen, wie das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am Donnerstag auf TV-Nachfrage erklärte „Wir haben bei der Haftpflichtversicherung Ansprüche geltend gemacht, die Versicherung hat allerdings abgelehnt“, sagte eine Sprecherin des Amtes, dessen Präsident Placzek ist.

Familien und Opfer von Straftaten wie der Trierer Amokfahrt haben in Deutschland allerdings auch ein gesetzlich verankertes Recht auf staatliche Hilfe. Geregelt ist das im Opferentschädigungsgesetz. „Ich appelliere an alle Opfer der Amokfahrt, beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung diese Hilfe zu beantragen“, betonte Placzek. Ersetzt würden Heil- und Krankenbehandlungen, Psychotherapie, Bestattungs- und Überführungskosten. Als Pauschale für eine Beerdigung würden beispielsweise 5460 Euro gezahlt.

Neben Hinterbliebenen- und Waisenrenten seien auch lebenslange Zahlungen möglich für alle, die dauerhafte Schäden durch die Amokfahrt erlitten haben. Der „Grad der Beschädigung“ und damit auch die Höhe dieser Rente wird durch einen Arzt festgestellt.

Bei der Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes sei festgelegt worden, dass erst ab dem Jahr 2024 auch Opfer von Straftaten, die mit Autos oder LKW verübt werden, entschädigt werden können. „Aber dass es für die Trierer Amokfahrt eine Härtefallregelung geben wird und daher trotzdem gesetzliche Entschädigungen gezahlt werden, steht fest“, betonte Placzek

Neben diesen gesetzlichen Ansprüchen können Opfer auch Anrecht auf Zahlungen von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse haben. „Aber auf keinen Fall soll es so sein, dass die Opfer von einer Stelle zur anderen tingeln müssen, um zu ihrem Recht zu kommen“, sagte Placzek. Um alle etwaigen finanziellen Hilfemöglichkeiten kümmere sich das Landesamt.  „Wir reichen gegebenenfalls Anträge bei der Unfallkasse ein und werden auch den Versicherer des Autos, mit dem die Amokfahrt begangen wurde, in Regress nehmen für mögliche Schmerzensgeldzahlungen.

Lücken, die trotz der gesetzlichen finanziellen Unterstützung bleiben, sollen aus dem Spendengeld des Trierer Treuhandkontos entsprechend gefüllt werden.

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