Justiz Warum kommen Besucher bei Gericht in Trier noch ungeimpft und ungetestet rein?

Trier · In kaum ein öffentliches Gebäude kommen Besucher derzeit ohne den Nachweis hinein, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Doch es gibt Ausnahmen. Das Trierer Landgericht gehört dazu. Warum eigentlich?

 Wer als Besucher das Trierer Landgericht betreten will, muss weder geimpft noch getestet sein.

Wer als Besucher das Trierer Landgericht betreten will, muss weder geimpft noch getestet sein.

Foto: TV/Verona Kerl

Wenn die Beteiligten des Trierer Amokprozesses an diesem Dienstagmorgen  zum nächsten Verhandlungstag im Landgericht eintreffen, werden sie mit einer Neuerung konfrontiert. Seit vergangener Woche gilt in dem Justizgebäude in der Innenstadt eine FFP2-Pflicht, will heißen: Mit einer schlichten OP-Maske darf das Gebäude nicht mehr betreten werden. Neben den FFP2-Masken würden nur noch Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 noch toleriert, heißt es in einer „wichtigen Information“ des Gerichts. Aber was sich hinter diesen Kürzeln verbirgt, dürften wohl nur Experten wissen.