Justiz Trierer Ex-Lehrer gesteht Amokdrohung

Trier · Bei Prozessbeginn hatte der 31-Jährige die Tat noch bestritten. Mittlerweile hat er zugegeben, die Drohmail verfasst zu haben.

 In unserem Symbolbild liegen Akten in einem Gerichtssaal. Das Amtsgericht Idar-Oberstein erlässt einen Strafbefehl gegen einen ehemaligen Trierer Lehrer.

In unserem Symbolbild liegen Akten in einem Gerichtssaal. Das Amtsgericht Idar-Oberstein erlässt einen Strafbefehl gegen einen ehemaligen Trierer Lehrer.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Ein ehemaliger Trierer Lehrer hat eingeräumt, im Sommer 2015 am Schulzentrum Birkenfeld mit einem Amoklauf gedroht zu haben. Das Geständnis hatte der 31-Jährige im Vorfeld der Gerichtsverhandlung, die am Montagmorgen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein eröffnet wurde, schriftlich eingereicht. Zum Verhandlungstermin selbst erschien weder der Angeklagte noch sein Rechtsbeistand.

 Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin, einen Strafbefehl gegen den Angeklagten zu erlassen. Die Möglichkeit, den Prozess bei Vorliegen eines Geständnisses auf diese Weise abzukürzen, hatte die Staatsanwaltschaft zuvor mit dem Mann besprochen, erläuterte Richter Johannes Pfeifer, der dem Antrag der Staatsanwaltschaft zustimmte.

Der Strafbefehl beläuft sich auf 50 Tagessätze zu 20 Euro. Akzeptiert der Angeklagte den Strafbefehl, ist das Verfahren beendet. Zusätzlich zum Strafbefehl muss der Angeklagte, der laut Gericht derzeit keine Einkünfte hat, dann die Kosten des Verfahrens tragen. Legt der Mann binnen der nächsten 14 Tage Einspruch gegen den Strafbefehl ein, wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.

Die Sache per Strafbefehl zu regeln, habe vorrangig prozessökonomische Gründe, erklärte Richter Pfeifer. „Es wäre wohl ein langwieriger Prozess mit vielen Zeugen, den wir ansonsten führen müssten“, sagte Pfeifer. Die Tat sei durch das Geständnis aufgeklärt. In seinem Geständnis habe der Pädagoge zwar keine Motive genannt, sich aber im Sinne der Anklage für verantwortlich erklärt.

Der Ex-Lehrer hatte demnach im Juni 2015 an seiner damaligen Schule eine anonyme E-Mail verschickt, in der er mit einem Anschlag auf die anstehenden Bundesjugendspiele des Schulzentrums drohte. Bei dem Sportfest werde es Hunderte Tote geben. An den nackten, blutüberströmten Leichen der Mädchen würden die Täter sich anschließend vergehen, hieß es in der E-Mail.

Die Behörden nahmen die Drohung ernst: Die Bundesjugendspiele wurden abgesagt, die Polizei rief einen Großeinsatz aus. Anzeichen für einen tatsächlich geplanten Amoklauf ergaben sich allerdings nicht.

Angeklagt wurde der Ex-Lehrer wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat (Paragraf 126 Strafgesetzbuch). Grundlage für den Prozess waren Indizien. Unter anderem waren Grammatik und Sprachgebrauch der Drohmail mit anderen, autorisierten Schriftzeugnissen des Pädagogen verglichen worden. Ein richterlich beauftragtes Gutachten hatte ergeben, dass der Angeklagte mit hoher Wahrscheinlichkeit der Urheber der Drohmail sei. Aus einem Gutachten, das der Angeklagte und sein Verteidiger angestrengt hatten, ging dagegen hervor, dass nicht nachgewiesen werden könne, dass die E-Mail vom Computer des Angeklagten verschickt worden sei.

Der damalige Prozess, der im Sommer 2017 beim Amtsgericht Idar-Oberstein begonnen hatte, musste allerdings am zweiten Verhandlungstag wegen eines Verfahrensfehlers ausgesetzt werden. Am Montag eröffnete das Gericht den Prozess neu.

Anklage gegen den Pädagogen hatte die Staatsanwaltschaft bereits 2016 erhoben. Der Lehrer war daraufhin zum Schuljahr 2016/17 an ein Gymnasium in Trier versetzt worden. Im Herbst 2017 suspendierte ihn die Schulbehörde ADD allerdings wegen fragwürdiger pädagogischer Methoden vom Dienst. Der Sozialkunde- und Französischlehrer hatte einen Fragebogen an seine Schüler mit teils sehr persönlichen Fragen verteilt.

Wenige Wochen nach der Suspendierung schied der Mann auf eigenen Wunsch aus dem rheinland-pfälzischen Schuldienst aus (der TV berichtete).

Akzeptiert der 31-Jährige nun den Strafbefehl, gilt er als nicht vorbestraft. Der Strafbefehl wird zwar ins Bundeszentralregister eingetragen. Im Führungszeugnis, das Arbeitgeber von Bewerbern verlangen können, tauchen allerdings erst Straftaten auf, die mit mindestens 90 Tagessätzen geahndet wurden. Dass der 31-Jährige, der während seiner Referendarzeit hervorragende Bewertungen erzielte, in der Zukunft eine neue Anstellung als Pädagoge annimmt, ohne dass der Arbeitgeber von seiner Vorgeschichte erfährt, sei damit möglich, bestätigte Richter Pfeifer auf TV-Nachfrage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort