Freispruch für die Angeklagten Video zeigt: Polizei stürzte sich bei Eurener Gartenparty auf sitzenden Mann

Trier · Mit einem Freispruch für die Angeklagten endete am Donnerstag der Prozess gegen zwei wegen Körperverletzung angeklagte Trierer. Ein Video lieferte den Beweis, dass bei einer privaten Gartenparty in Trier-Euren im Sommer 2021 die Gewalt nicht von den beiden Männern ausging, sondern von der Polizei und einem Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts.

 Eine Richterin hat am Donnerstag Beamten der Trierer Polizei „Falschaussagen“ vor Gericht vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten angekündigt.

Eine Richterin hat am Donnerstag Beamten der Trierer Polizei „Falschaussagen“ vor Gericht vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten angekündigt.

Foto: TV/Frank Göbel

Wegen zu lauter Musik aus dem Nachbargarten hatten am 12. Juni 2021 Anwohner das Ordnungsamt informiert. Zunächst rückten zwei Mitarbeiter des städtischen Kommunalen Vollzugsdiensts aus, die dann die Polizei zur Verstärkung riefen.

Vor Ort in der Herrmannstraße in Trier-Euren kam es zunächst im Garten der Familie P. offenbar zu einer verbalen Auseinandersetzung. Dass diese in einem Gewaltexzess mündete mit mehreren leicht Verletzten, dem Einsatz von Pfefferspray und völlig verängstigten Kindern, geht allerdings auf das Konto der Polizei.

Richterin Iris Scholten sprach bei ihrem Urteil am Donnerstagmittag von einem „definitiv übermäßig gewalttätigen Einsatz“ der Polizei.

Ein Video, das Rechtsanwalt Thomas Roggenfelder als Beweis vorgelegt hat, zeigt, dass sich mehrere Polizisten binnen Sekunden auf den Angeklagten P. stürzten, der bis dahin ruhig in einem Gartenstuhl gesessen hatte. Der Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdiensts schlägt mehrfach in Richtung Kopf und Gesicht des Familienvaters.

Die beteiligten Polizisten hatten dagegen ausgesagt, dass die Aggression von P. ausgegangen sei, der zuerst gezielt nach den Polizisten geschlagen habe.

Richterin: Polizisten machten Falschaussagen zu Gartenparty-Vorfall

Das Video zeige, dass die als Zeugen berufenen Polizisten vor Gericht nicht nur „Falschaussagen gemacht“ hätten, stellte die Richterin in ihrem Urteil fest. Die Beamten hätten auch wesentliche Dinge abgestritten – zum Beispiel, dass die Polizei P. und seinen Gäste mit einer Elektroschock-Pistole, einem so genannten Taser, gedroht hat.

Die beiden Angeklagten – neben P. noch dessen Nachbar K. – wurden freigesprochen. Richterin Scholten forderte bei der Urteilsbegründung stattdessen, dass das „Verhalten der Ordnungskräfte in einem Ermittlungsverfahren überprüft werden muss“.

Oberamtsanwalt Wolfgang Grölinger, der für die Staatsanwaltschaft den Prozess begleitete, kündigte an, noch am Donnerstag ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten und einen Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdiensts der Stadt in die Wege zu leiten.

Nachdem das Video die Aussagen der Polizisten und Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdiensts widerlegt hat, ist die Anspannung im Gerichtssaal deutlich zu spüren. Lesen Sie hier den ausführlichen Bericht: Nach Videobeweis: Polizeigewalt? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizisten wegen Falschaussagen

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