Kurioser Prozess Fahrerflucht mit Krankenfahrstuhl? Senior vor Gericht in Trier

Trier · Leicht angetrunken soll ein zum Tatzeitpunkt 61-Jähriger im vergangenen August mit seinem Krankenfahrstuhl ein Auto am Pacelliufer beschädigt haben. Nun muss er sich dafür beim Strafrichter verantworten.

 Solche Krankenfahrstühle brauchen ein Versicherungskennzeichen, sobald sie schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können.

Solche Krankenfahrstühle brauchen ein Versicherungskennzeichen, sobald sie schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können.

Foto: picture alliance / dpa/Polizei

„Fahrerflucht mit Krankenfahrstuhl“, heißt es in der Ankündigung eines Verfahrens, das für Donnerstag, 19. Januar, im Amtsgericht Trier terminiert ist. Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 61-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, am 8. August am Pacelliufer in Trier mit seinem Krankenfahrstuhl einen dort parkenden Audi aus Unachtsamkeit gestreift zu haben. Dadurch sei ein Sachschaden in Höhe von 1500 Euro entstanden, erklären die Ankläger. In der Folge habe sich der Angeklagte vom Unfallort entfernt, obwohl er den Unfall bemerkt haben soll. Später am selben Tag sei der Mann erneut mit seinem Krankenfahrstuhl am Pacelliufer entlanggefahren. Dabei habe er eine Blutalkoholkonzentration von 0,74 Promille gehabt.