Justiz Nachspiel vor Gericht: Was dürfen Polizei und Ordnungsamt bei Corona-Demos?

Trier/Konz · Vor dem Verwaltungsgericht Trier geht es derzeit darum, was Polizei und Ordnungsamt erlaubt ist, um Protestaktionen der Gegner von Corona-Maßnahmen zu reglementieren. Ein Teilerfolg für die Maßnahmen-Kritiker ist wahrscheinlich.

Momentaufnahme Winter 2021/2022: Die Polizei versuchte angesichts der angespannten Infektionslage auch in Trier, unangemeldete Versammlungen und Spaziergänge der Corona-Protest-Szene zu verhindern.

Momentaufnahme Winter 2021/2022: Die Polizei versuchte angesichts der angespannten Infektionslage auch in Trier, unangemeldete Versammlungen und Spaziergänge der Corona-Protest-Szene zu verhindern.

Foto: TV/Robin Ramos-Hoffmann

Im Verwaltungsgericht Trier in der Egbertstraße geht es für gewöhnlich sehr ruhig und sachlich zu. Zumindest auf dem Flur zum größten und an diesem Tag dennoch zu kleinen Verhandlungssaal war es am Freitag anders. Rund 20 Gegner von Corona-Maßnahmen warteten dort oder auch vor dem Gebäude während der Beratungspausen bei zwei Verhandlungen und berichteten einander von Erlebnissen mit der Polizei und anderen Begegnungen bei Montagsdemonstrationen, „Spaziergängen“ und Protestversammlungen. Dass im Gerichtsgebäude Maskenpflicht und Abstandsregelung noch immer strikt eingehalten werden müssen, trug wenig zu einer guten Stimmung bei. Im Sitzungssaal vermochte es die Autorität des Vorsitzenden Richters, Heribert Kröger, allerdings, in den insgesamt vier Stunden Verhandlungen für Ruhe zu sorgen.