Urteil Gericht erlaubt Wohnhaus für Flüchtlinge

Trier-Irsch · In einem Irscher Wohnhaus darf eine Wohngruppe für minderjährige Flüchtlinge eingerichtet werden. Das hat das Trierer Verwaltungsgericht entschieden. Drei Grundstückseigentümer hatten zuvor gerichtlich verhindern wollen, dass die zehn Sechs- bis 17-Jährigen in das Haus einziehen dürfen.

Der freie Träger Kreuznacher Diakonie hatte bei der Stadt Trier die Wohngruppe beantragt. Da in einem reinen Wohngebiet laut Gesetz „sonstige Anlagen für soziale Zwecke“ ausnahmsweise zugelassen werden können, hatte die Stadtverwaltung im Januar ihre Genehmigung erteilt. Dagegen legten drei Privatleute Widerspruch ein. Das Gericht gab allerdings der Stadtverwaltung recht: Die geplante Wohngruppe sei „dem Wohnen ähnlich“ und habe kein „beachtliches Störpotenzial“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die erteilte Ausnahmegenehmigung für das soziale Projekt in einem ansonsten reinen Wohngebiet sei daher zulässig. Dass sich Anlieger von den Mädchen und Jungen gestört fühlen würden, sei „nicht entscheidend“.

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