Justiz Prozess am Landgericht Trier: Versuchter Totschlag oder Unfall?

Trier · Einem 34-Jährigen wird vor dem Landgericht versuchter Totschlag an seiner Frau vorgeworfen. Am zweiten Verhandlungstag hat er das Geschehen als Unfall dargestellt.

 Vor dem Trierer Landgericht wird einem 34-Jährigen versuchter Totschlag vorgeworfen. Der Angeklagte behauptet, es sei ein Unfall gewesen.

Vor dem Trierer Landgericht wird einem 34-Jährigen versuchter Totschlag vorgeworfen. Der Angeklagte behauptet, es sei ein Unfall gewesen.

Foto: dpa/Volker Hartmann

. Vier Stunden lang hatte die schwerverletzte Mutter von fünf Kindern am 2. Juni 2018 bewusstlos in einem Trierer Krankenhaus gelegen, bis sie „zurückgeholt“ werden konnte. Nun sitzt sie als Nebenklägerin mit regungsloser Miene neben ihrer Anwältin Anne Bosch im Saal der Schwurgerichtskammer. Seit Beginn des Hauptverfahrens vor einer Woche hat sie nicht die geringste Spur von Emotion gezeigt. Auch dann nicht, wenn auf der anderen Saalseite ihr Mann versucht, sich mit viel rumänischem und deutschem Spracheinsatz aus der Geschichte herauszuwinden.

Am ersten Sitzungstag hatte Staatsanwalt Eric Samel das Geschehen aus der Sicht seiner Ermittlungsunterlagen präsentiert. Danach wird dem 34-Jährigen vorgeworfen, am Abend des 2. Juni 2018 in Trier-Feyen in die Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Frau eingedrungen zu sein. Dort soll er der Frau mit einer etwa 70 Zentimeter langen Metallstange in Tötungsabsicht mehrere Schläge auf Kopf und Körper versetzt haben.

Als sie am Boden lag, setzte er ihr laut Anklage noch einen Fuß auf den Hals. Als Motiv wird Eifersucht genannt.

Begleitet wurde er an dem Abend von seinem Vater, den er angeblich zufällig auf dem Weg zur Wohnung getroffen haben will. Der Vater wäre in dem Verfahren ein wichtiger Zeuge – doch er lebt in Frankreich, und er hat bisher auf Ladungen des Landgerichts nicht reagiert. Auch könnte er die Aussage gegen den Sohn verweigern. Die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz kündigt weitere Versuche an.

Dann hat der Angeklagte das Wort – er will sich zur Person und zur Sache einlassen. Der nach eigenen Angaben gelernte Elektrotechniker, in Trier als LKW-Fahrer und Leiharbeiter tätig, präsentiert eine Version des Tatabends, die erheblich von der Anklage abweicht.

Er sei am fraglichen Abend von einem Rumänienaufenthalt nach Trier zurückgekehrt. Seine Frau habe ihn von Trier aus zur Rückkehr gedrängt. Der Angeklagte: „Sie meinte, ich hätte da was mit einer anderen. Außerdem solle ich mich mal bei den Kindern sehen lassen.“ An der Bushaltestelle in Feyen habe er dann seinen in Frankreich lebenden Vater getroffen. Auf dem Weg zur Wohnung der Frau sei ihnen ein weißer Transporter entgegengekommen. Der Vater habe gemeint: „Einer von den Männern da drin hat die Nacht bei uns verbracht.“

Dann sei er dem Vater voraus über die nur angelehnte Balkontür in die zunächst leer erscheinende dunkle Wohnung gegangen. Der Angeklagte: „Als ich in Richtung Schlafzimmer wollte, lag da meine Frau auf dem dunklen Flur. Ich habe sie nicht gesehen und bin ihr ohne zu wollen mit dem Fuß auf den Kopf getreten. Aus dem anderen Zimmer habe ich meinen jüngsten Sohn ,Mama! Mama!‘ rufen hören.“

Nun springt der Angeklagte auf und demonstriert mit Verrenkungen, wie dieser Unfall zustande kommen konnte. Sofort habe er mit Wasser versucht, die Frau wieder aus der Bewusstlosigkeit zu holen. Aber dann sei schon die Polizei erschienen und habe ihn mit vorgehaltener Pistole gezwungen, sich auf den Boden zu legen. Sein kritisches Fazit: „Wenn ich in Deutschland versuche, meine Frau mit Wasser wachzukriegen, dann bedeutet das hier, dass ich sie umbringen wollte.“ Dem folgt ein längeres Lamento über die Behandlung bei der Polizei, vor dem Staatsanwalt und dem Untersuchungsrichter – „ich wollte den Einsatz eines Lügendetektors – aber da ist der Staatsanwalt sauer geworden“.

Als Zeugen berichten am zweiten Verhandlungstag zahlreiche Polizeibeamtinnen und -beamte, die nach einem Notruf am Tat­abend nach Feyen geeilt waren. Sie hatten als Erste mit den Nachbarn sprechen können. Demnach muss es zuvor sehr laut gewesen sein in der Wohnung, Kinder hätten „Mama ist tot“ geschrien. Ein Anwohner will zuvor den Angeklagten mit einer Metallstange in der Hand vor dem Haus gesehen haben. Ein passendes Teil fand die Polizei später in der Wohnung.

Die Verhandlung wird am 27. Dezember, 9 Uhr, fortgesetzt.

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