Finanzen Kita-Gebühren in Trier bleiben stabil

Trier · Im April und Mai waren die Trierer Kindergärten geschlossen – und lange unklar, ob Eltern trotzdem für die Betreuungsplätze zahlen müssen. Mit einer neuen Satzung soll das nun für zukünftige Pandemiefälle geregelt werden.

 Eltern müssen nicht mehr für Kita zahlen als bisher.

Eltern müssen nicht mehr für Kita zahlen als bisher.

Foto: Patrick Seeger

Wird die Sitzung nicht noch kurzfristig wegen Corona abgesagt, trifft sich der Stadtrat am Montag um 17 Uhr im großen Rathaussaal. Unter anderem auf der Tagesordnung: die Kita-Gebühren. Der sperrige Titel der Beschlussvorlage lautet so: „Satzung der Stadt Trier über die Erhebung von Elternbeiträgen sowie Verpflegungsbeiträgen für die kommunalen Kindertagesstätten“. Wer jetzt denkt, die Kinderbetreuung würde teurer, irrt allerdings: Dahinter verbirgt sich lediglich ein Verwaltungsakt – die Höhe der Gebühren bleibt genau gleich. Das Problem ist ein formal-juristisches: Bisher schließen die Eltern, deren Kinder auf eine der städtischen Kitas gehen, einen privatrechtlichen Vertrag mit der Stadt ab. Damit alles seine Richtigkeit hat, muss laut Landesrechnungshof allerdings für die Betreuung in kommunalen Kitas ein öffentlich-rechtlicher Vertrag die Basis zwischen Stadt und Eltern sein. Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge hat die juristische Umstellung nicht: Die bisherigen Elternbeiträge würden „in gleicher Höhe“ übernommen, versichert die Stadtverwaltung. Generell sind Beiträge fällig für Kinder bis zwei Jahren und für einen Betreuungsplatz im Hort. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Einkommen der Eltern und nach der Zahl der Kinder einer Familie in Kita oder Hort.