Extinction Rebellion Müssen Klimaschützer wieder vor Gericht? Staatsanwaltschaft rüttelt am Freispruch

Trier · Die jungen Angeklagten hatten sich an ein Schnellrestaurant in Trier geklebt, um für Klimaschutz und gegen Massentierhaltung zu demonstrieren. Das Gericht meinte: Es war keine Straftat. Doch das Verfahren soll wieder aufgerollt werden.

 Aktivisten von „Extinction Rebellion“ bei ihrem Protest in Trier.

Aktivisten von „Extinction Rebellion“ bei ihrem Protest in Trier.

Foto: Florian Blaes

Der Fall schien vor Gericht geklärt zu sein. Für ihren umstrittenen Protest wurde eine Reihe von Klimaaktivisten der Gruppe „Extinction Rebellion“ zwar in Trier angeklagt, doch am Ende stand ein Freispruch.

Nun wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Das bestätigte auch die Oberstaatsanwaltschaft in Koblenz gegenüber volksfreund.de. Demnach muss nun das Oberlandesgericht Koblenz entscheiden, ob der Prozess wieder aufgerollt wird.

Worüber wird bei der Revision entschieden?

Bei einer Revision werden die inhaltlichen Details des Verfahrens nicht erneut aufgerollt. Das Oberlandesgericht wird das Verfahren auf Rechtsfehler prüfen. Falls die Staatsanwaltschaft mit ihrer Begründung Erfolg hat, können sich die Aktivisten erneut mit einer Anklage konfrontiert sehen.

Bei der Anklage ging es im Wesentlichen um den Vorwurf der gemeinschaftlichen Nötigung. Die Aktivisten von „Extinction Rebellion“ hatten sich im vergangenen Jahr an eine Eingangstür eines Schnellrestaurants in Trier geklebt. Vor einer anderen Tür war Müll aufgehäuft worden. Die Klimaaktivisten wollten damit auf die Bedeutung übermäßigen Fleischkonsums in Bezug auf den Klimawandel aufmerksam machen. Schon im Jahr 2019 hatten sich Aktivisten der Gruppe an die Tür der CDU-Parteizentrale in Berlin geklebt.

Freispruch für Klimaaktivisten von „Extinction Rebellion“ in Trier

Das Gericht bewertete die beiden Aktionen anders als die Staatsanwaltschaft. Es kam nicht zur Verurteilung, da der Zugang zu den Gebäuden nicht völlig blockiert wurde. Es war weiterhin möglich, an den Aktivisten vorbei hinein und hinaus zu gehen.

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