Trier-Land: Rat sucht Regeln für die Nutzung des Windes

Trier · Ehe neue Windräder in der Verbandsgemeinde Trier-Land gebaut werden dürfen, müssen dafür Gebiete für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden. Der Verbandsgemeinderat Trier-Land spricht über die Voraussetzungen für solche Flächen.

Trier. 800 Meter Entfernung, mindestens fünf Meter Wind pro Sekunde oder doch 1000 Meter Abstand und noch stärkerer Luftzug? Die Ausweisung von Flächen zur Windkraftnutzung ist von vielen Faktoren abhängig. Und davon, in welcher Verbandsgemeinde (VG) eine Fläche liegt. Denn jede VG hat das Recht, selbst darüber zu entschieden, wo neu gebaut werden darf.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land muss sich in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 18 Uhr, Sitzungssaal der VG-Verwaltung in Trier, über die Kriterien einigen, nach denen Standorte für neue Windräder ausgewiesen werden können. Bisher gibt es vor allem bei Welschbillig Windenergieanlagen. Ein Investor möchte auch bei Franzenheim/Hockweiler mehrere Windräder aufstellen (der TV berichtete).
In den benachbarten Verbandsgemeinden Schweich und Ruwer ist die Entwicklung weiter vorangeschritten. Dort haben die beiden Räte die Regeln für Windkraftgebiete festgelegt. In der VG Konz ist gerade erst der Startschuss für den Planungsprozess gegeben worden. har

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