Finanzen Rechnungshof will städtische Zahlen überprüfen

Trier · Der Trierer Stadtrat hat dem Haushaltsprüfbericht der Landesfinanzbehörde ohne Nachfragen oder Debatte zugestimmt – doch beim Punkt Fraktionsfinanzierung gibt es noch Abstimmungsbedarf.

Der Landesrechnungshof (LRH) hat angekündigt, die Stellungnahme der Stadt zu seinem Prüfbericht des Trierer Haushalts in Sachen Fraktionsfinanzierung noch einmal zu überprüfen. Oberbürgermeister Wolfram Leibe hatte den Abschlussbericht trotz irreführender Zahlen (der TV berichtete) auf die Tagesordnung des Stadtrats am Dienstag vergangener Woche gesetzt. Der Rat stimmte dem Abschlussbericht über die Prüfung der Haushaltsjahre 2005 bis 2015 ohne Debatte zu.

Der Landesrechnungshof hatte dabei festgestellt, dass den Stadtratsfraktionen jahrelang Geld erstattet wurde für Ausgaben, die nicht aus öffentlichen Mitteln hätten bestritten werden dürfen. Das zu Unrecht erhaltene Geld müssten die Fraktionen zurückgeben, forderte der LRH – oberste und unabhängige Finanzbehörde der Landesregierung. Der Hof hatte die Auszahlungen an die Fraktionen in den Jahren 2013 und 2014 geprüft (siehe separaten Text). Weil 2014 der Stadtrat neu gewählt wurde, einigten sich LRH und Stadt im Sommer 2017 – als die behördliche Überprüfung der Stadtfinanzen abgeschlossen war – allerdings darauf, auf Rückforderungen für die Jahre bis einschließlich 2014 zu verzichten. Der LRH beauftragte die Stadt, stattdessen die Folgejahre zu analysieren und zu Unrecht ausgezahltes Geld zurückzufordern.

2017 legte die Stadt nach der Kritik des Landesrechnungshofs neue Richtlinien für die Fraktionsfinanzierung an. Es blieben übrig die Jahre 2015 und 2016.

Nach den Berechnungen der Stadt haben die Fraktionen in diesen Jahren folgende Beträge zu Unrecht erhalten – etwa für den Kauf von Schnittblumen, alkoholischen Getränken bei Fraktionssitzungen, Honorare für Austräger von Fraktionszeitungen oder ähnliches:

2015: CDU: 3103,01 Euro, SPD: 1241,01 Euro, Grüne: 0 Euro, UBT: 0 Euro, Linksfraktion: 418 Euro, FDP: 189 Euro, AfD: 256 Euro.

2016: CDU: 1226,05 Euro, SPD: 425,84 Euro, Grüne: 512,37 Euro, UBT: 126 Euro, Linke: 196,94 Euro, FDP: 154,65 Euro, AfD: 334 Euro.

Aus den zwei genannten Jahren ergibt sich daraus eine Summe von insgesamt 8182,87 Euro. Die Fraktionen haben die Beträge teilweise schon an die Stadtkasse zurück überwiesen.

Die Prüfung des Landesrechnungshofs der Jahre 2013 und 2014 hatte wesentlich höhere Rückforderungssummen ergeben (siehe Info). Auf die TV-Nachfrage, ob die Stadtverwaltung eine Erklärung dafür hat, dass die von ihr berechneten Summen deutlich niedriger ausfallen – ohne, dass sich die Abrechnungspraxis 2015 und 2016 schon geändert hatte – antwortet Rathaus-Pressesprecher Michael Schmitz: „Nein, dafür haben wir keine Erklärung.“

Gemeldet hatte die Stadtverwaltung dem Landesrechnungshof übrigens einen weitaus größeren Betrag als die von den Fraktionen tatsächlich zurückgeforderten 8182,87 Euro. Das städtische Rechnungsprüfungsamt habe „die Unterlagen zu den Abrechnungen der Fraktionen (...) überprüft und einen Nachforderungsbetrag für die Jahre 2015 bis 2017 in Höhe von insgesamt 27 511,52 € festgestellt (Summe für alle Fraktionen)“, heißt es in der offiziellen und in der jüngsten Sitzung vom Stadtrat kommentarlos abgesegneten Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Landesrechnungshofbericht.

Diese hohe Summe setzt sich allerdings aus völlig unterschiedlichen Finanzposten zusammen: Das Rechnungsprüfungsamt hatte zu der „echten“ Rückforderung von 8182,87 Euro noch das Geld gezählt, das für die Fraktionen im städtischen Haushalt reserviert, aber nicht ausgegeben worden war. Dass bei dieser Summe von einer Rückerstattung nicht gesprochen werden kann, räumten Oberbürgermeister Wolfram Leibe und Amtsleiter Udo Hildebrand wie berichtet ein. An den falsch dargestellten Zahlen habe es allerdings „auch im Nachhinein keine Kritik des Hofes gegenüber der Stadt gegeben“, erklärt Pressesprecher Michael Schmitz.

Das kann allerdings noch kommen, denn LRH-Pressesprecher Philip Stöver betont gegenüber dem TV: „Die Stellungnahme der Stadt ist in diesem Punkt vom Landesrechnungshof noch nicht abschließend geprüft. Ob die genannte Zahl so angenommen wird, muss noch in einem internen Verfahren zwischen Hof und Stadt geklärt werden.“

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