Kirche&Opferschutz Wenn Bischof Ackermann noch einmal ihren echten Namen nennt, droht ihm eine Strafe

Trier · Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben, weil er den echten Namen einer Frau genannt hat, die von einem Priester geschwängert und zur Abtreibung gedrängt worden war. Warum ihr Anwalt von vorsätzlicher Zerstörung der Anonymität seiner Mandantin spricht.

  Zu viel gesagt:  
  Bischof Stephan Ackermann   
  hat das Pseudonym einer Frau aufgelöst.  
  Nachdem die Frau daraufhin rechtliche Schritte  
  einleitete,   unterschrieb Ackermann  
  eine   Unterlassungserklärung.

Zu viel gesagt: Bischof Stephan Ackermann hat das Pseudonym einer Frau aufgelöst. Nachdem die Frau daraufhin rechtliche Schritte einleitete, unterschrieb Ackermann eine Unterlassungserklärung.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ausgerechnet während eines Gesprächs mit Mitarbeitern des Bistums über sexualisierte Gewalt nennt Stephan Ackermann, Bischof von Trier und Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, den echten Namen von Karin Weißenfels. Der Fall Weißenfels hat bundesweit Aufsehen erregt (der TV berichtete): Eine junge Mitarbeiterin des Bistums Trier war Ende der 80er Jahre von einem Priester, der auch ihr Dienstvorgesetzter war, schwanger geworden. Er riet ihr, abzutreiben. Sie beichtete bei einem Freund ihres Vorgesetzten. Auch dieser Beichtpriester riet ihr zur Abtreibung.