Schild zum Schutz Neues Fahrrad-Überholverbot in Trier: Auf welchen Straßen es gelten soll

Trier · Das Schild ist schon bestellt. Zum Schutz von Radfahrern wird es in Olewig ein Überholverbot geben. Auch ohne dieses Schild ist es Autofahrern verboten, zu nah an Fahrradfahrern oder Motorradfahrern vorbei zu fahren. Das zu ahnden, ist für die Polizei jedoch kompliziert.

 In Stuttgart hängen bereits Schilder, mit dem ein Überholverbot für Radfahrer angezeigt wird. Auch in Trier wird es nun solch ein Verbot geben.

In Stuttgart hängen bereits Schilder, mit dem ein Überholverbot für Radfahrer angezeigt wird. Auch in Trier wird es nun solch ein Verbot geben.

Foto: picture alliance/dpa/Bernd Weißbrod

Seit knapp zwei Jahren gibt es ein neues Straßenschild. Es hat die Nummer 277.1  und nennt sich „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen“. Auf dem  Schild zu sehen sind jeweils ein stilisiertes Fahrrad und ein Motorrad in Schwarz sowie ein PKW in Rot. In einigen deutschen Städten sind diese Schilder bereits zu finden. Ihr Ziel: Für Zweiradfahrer gefährliche Situationen vermeiden helfen. Solch ein Schild soll nun auch erstmals in Trier aufgestellt werden.