Verkehr Warum in Trier-Olewig an Radlern kein Weg mehr vorbei führt

Trier-Olewig · Premiere: In Trier gibt es ein neues Straßenschild. Es verbietet das Überholen von Zweirädern. Wo das Schild steht und was das für Autofahrer bedeutet.

 Kein Überholen erlaubt. Das signalisiert ein neues Verkehrszeichen in Trier-Olewig.

Kein Überholen erlaubt. Das signalisiert ein neues Verkehrszeichen in Trier-Olewig.

Foto: TV/Harald Jansen

Das Schild steht in der Hunsrückstraße am Ortseingang von Olewig. Es soll unter anderem Radler schützen, die auf dieser Strecke Richtung Innenstadt unterwegs sind. Einen Radweg oder einen Schutzstreifen für Zweiradfahrer gibt es dort nicht. Wird das Überholverbot missachtet, kommen ein Punkt in Flensburg und 80 Euro Bußgeld auf den Fahrer zu.

Wo das Überholverbot von Radfahrern in Trier-Olewig besteht

Ob sich das neue Schild bewährt, muss sich noch zeigen. Der bergab führende Fahrradschutzstreifen endet hinter einer Ampel. Bis zum neuen Schild müssen Zweiradfahrer also weiter besonders darauf achten, dass ihnen Autos und LKW nicht zu nahe kommen. Nach rund 130 Metern wird das neue Überholverbot dann auch schon wieder aufgehoben.

Grund für das Aufstellen ist die Verkehrsführung für Radfahrer. Die sollen möglichst die Richtung City führende Hunsrückstraße meiden. Statt der Olewiger Ortsumgehung sollen sie über die Olewiger Straße durch den Ortskern fahren. Am westlichen Ende des Stadtteils beginnt dann ein Radweg, der durch die Kleingartenanlage bis zur Spitzmühle und dann weiter in die City führt.

Wann Radfahrer generell nicht überholt werden dürfen

Nach Auskunft von Michael Schmitz, Sprecher der Stadtverwaltung Trier, wird das neue Überholverbotszeichen in vielen innerstädtischen Straßen jedoch nicht aufgestellt werden. Es gelte die gesetzliche Regelung, dass das Überholen nur möglich ist, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zum Radfahrenden eingehalten werden könne. „Ist das nicht möglich, darf der Radfahrende nicht überholt werden. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.“

* In einer früheren Version des Artikels war der Verlauf des Fahrradschutzstreifens nicht korrekt wiedergegeben.

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