Justiz Prozess wegen Kinderpornografie: Angeklagter muss vor Urteilsspruch in die Zelle

Trier · Ein 67-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Kinderpornografie angefertigt zu haben. Er ist einschlägig vorbestraft.

 Eine Einzelzelle in einer Justiz-Vollzugsanstalt. Dort wird der Angeklagte bis zum nächsten Sitzungstermin seine Zeit verbringen.

Eine Einzelzelle in einer Justiz-Vollzugsanstalt. Dort wird der Angeklagte bis zum nächsten Sitzungstermin seine Zeit verbringen.

Foto: dpa/Jens Büttner

Kinderpornografisches Bildmaterial soll ein Mann aus Trier angefertigt haben und das tateinheitlich in drei Fällen. Wegen dieses Verdachts hätte der 67-Jährige in dieser Woche als Angeklagter vor dem Trierer Amtsgericht erscheinen müssen.