Justiz Prozess am Landgericht Trier: Vier Stunden ohne Bewusstsein

Trier · Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung lautet die Anklage gegen einen 34-Jährigen, gegen den das Trierer Landgericht am Dienstag den Prozess eröffnet hat. Er soll eine Frau mit einer Eisenstange bewusstlos geschlagen haben.

 Die Strafprozessordnung (StPO) regelt den Ablauf der Verhandlung, das Strafgesetzbuch (StGB) die Höhe der Strafe. Versuchter Totschlag kann mit etlichen Jahre Gefängnis bestraft werden.

Die Strafprozessordnung (StPO) regelt den Ablauf der Verhandlung, das Strafgesetzbuch (StGB) die Höhe der Strafe. Versuchter Totschlag kann mit etlichen Jahre Gefängnis bestraft werden.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Der kräftig wirkende Angeklagte scheint etwas zu hinken, als er von den Wachtmeistern in den Saal der Schwurgerichtskammer geführt wird. Er wirkt auf den ersten Blick älter als 34 Jahre, als er neben seinen Verteidigern Stefan Zenzen und Christian Hölzer und einer Dolmetscherin Platz nimmt.

Die kleine zierliche Frau auf der Gegenseite ist seine ehemalige Ehefrau und das mögliche Tatopfer. Sie tritt als Nebenklägerin auf. Einen eigenen Rechtsvertreter hat sie an diesem Morgen nicht dabei. Ebenfalls in ihrer Sitzreihe wartet Oberstaatsanwalt Eric Samel mit der Anklageschrift. Folgt man dieser Anklage, so haben sowohl die Frau als auch der Angeklagte am 2. Juni 2018 noch großes Glück gehabt – jeder auf seine Weise.

Die Frau hat Glück, dass sie noch lebt, und ihr Ex-Mann das Glück, dass er heute „nur“ wegen Totschlagversuchs und nicht wegen vollendeten Totschlags angeklagt ist. Da können vom strafrechtlichen Ergebnis her Jahre dazwischenliegen – und das im wörtlichen Sinne. Und zwar Jahre hinter Gittern. „Der psychiatrische Gutachter ist verhindert. Wir werden heute daher nur die Anklage hören und den Angeklagten kurz zur Person fragen“, erklärt die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz bei der Eröffnung der Hauptverhandlung.

Danach hat der Oberstaatsanwalt das Wort: Dem 34-jährigen Angeklagtem wird vorgeworfen, am 2. Juni 2018 mit einer 70 Zentimeter langen und zwei Zentimeter dicken Eisenstange in die Wohnung der von ihm getrennt lebenden Ehefrau in Trier-Feyen eingedrungen zu sein. Er sei dabei von seinem Vater begleitet worden. Der habe ihm zuvor berichtet, ein fremder Mann habe bei der Frau übernachtet.

Getrieben von Eifersucht soll der Angeklagte dann die Frau in ihrer Wohnung mit der Eisenstange attackiert haben in der Absicht, sie zu töten. Er habe ihr dazu mehrere Schläge gegen den Kopf und den Körper versetzt und der am Boden Liegenden noch den Fuß auf den Hals gesetzt. „Ich werde euch alle töten“, soll er anschließend aus dem Fenster gerufen haben.

Das Tatopfer erlitt laut Anklage ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutungen, wurde vom Notarzt erstversorgt und dann in ein Krankenhaus gebracht. Sie sei mindestens vier Stunden bewusstlos gewesen.

Der Angeklagte vernimmt die Worte des Staatsanwalts mit steinerner Miene. Dann gibt er seine Personalien an: Geboren am 18. September 1984 in Rumänien. Nach landesüblichem Ritus mit der Frau verheiratet, fünf gemeinsame Kinder im Alter von eineinhalb bis 17 Jahren. Er sei gelernter Elektrotechniker, zuletzt als LKW-Fahrer tätig. Und er werde sich im weiteren Prozessverlauf zu den Vorwürfen äußern.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 6. Dezember, 9 Uhr, fortgesetzt.

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