Rathaus Kein Pass? Zu spät gemeldet? Ab Juli drohen Strafen

Trier · Das Bürgeramt kündigt an, ab Montag, 2. Juli, Verwarnungsgebühren zu erheben im Zusammenhang mit der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen und an seinem Wohnort gemeldet zu sein.

Wer keinen Personalausweis besitzt (außer nach einem Diebstahl) beziehungsweise eine Neuausstellung nicht innerhalb eines Monats beantragt, muss mit einer Strafe rechnen.

Auch, wenn ein Mieter eine An-, Ab- oder Ummeldung nicht innerhalb eines Monats erledigt oder wenn ein Vermieter oder eine Hausverwaltung dem Mieter nicht innerhalb eines Monats eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellt, werden künftig Gebühren erhoben.

Die Höhe der Strafen variiert: Wer zum Beispiel bis zu vier Monate keinen gültigen Personalausweis hat, zahlt zehn Euro. Wer es bis zu acht Monate versäumt, sich einen Personalausweis zu besorgen, zahlt 20 Euro.

Infos: www.trier.de, Stichwort Bürgeramt.

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