Finanzen Trier nennt irreführende Zahlen in seiner Antwort an den Rechnungshof

Trier · Die Stadt Trier hat bei der Berechnung, wie viel Geld die Fraktionen ihr zurückgeben müssen, Finanzposten addiert, die nicht zusammengehören.

 Wie viel Geld müssen die Trierer Stadtratsfraktionen in die Stadtkasse zurückzahlen? Die Zahlen in der Antwort des Rathauses an den Landesrechnungshof sorgen für Verwirrung.

Wie viel Geld müssen die Trierer Stadtratsfraktionen in die Stadtkasse zurückzahlen? Die Zahlen in der Antwort des Rathauses an den Landesrechnungshof sorgen für Verwirrung.

Foto: dpa/Oliver Berg

27 511,52 Euro – soviel müssen die Trierer Stadtratsfraktionen der Stadt „zurückerstatten“. Heißt es zumindest in der Stellungnahme des Trierer Rathauses zum Prüfbericht des Landesrechnungshofs (LRH).

Der LRH hatte bei einem Check der städtischen Finanzen festgestellt, dass die Ratsfraktionen jahrelang Geld aus der Stadtkasse erhalten haben für Dinge, die nicht aus öffentlichem Mitteln finanziert werden dürfen – Weihnachtsfeiern, Glückwunschkarten oder Parkgebühren etwa (der TV berichtete mehrfach). Die Fraktionen müssten das zu Unrecht erhaltene Geld zurückzahlen, forderten die obersten Finanzprüfer der Landesregierung. Weil der geprüfte Zeitraum – in diesem Fall die Jahre 2012, 2013 und 2014 – allerdings schon so lange zurückliege, müsse die Stadt ihre Rückforderungsansprüche für 2015, 2016 und 2017 abklopfen.

Das hat das städtische Rechnungsprüfungsamt getan und besagte 27 511,52 Euro festgestellt. Das Geld werde von den Fraktionen „vollständig zurückerstattet“, heißt es in der Antwort der Stadt an den LRH vom 18. November 2018.

Am Montag musste die Stadtverwaltung allerdings auf TV-Nachfrage einräumen, dass das so nicht stimmt. „Der Betrag von 27 511,52 Euro hätte so nicht in unserer Stellungnahme drinstehen dürfen“, bestätigt Udo Hildebrand, Leiter des städtischen Zentralamts für Organisations- und Informationstechnologie. Denn die 27 511,52 Euro setzen sich aus zwei völlig verschiedenen Finanzposten zusammen: 1. Den tatsächlichen Rückerstattungsforderungen für ungerechtfertigte Ausgaben der Fraktionen in Höhe von rund 8200 Euro in den Jahren 2015 und 2016. 2. Rund 19 300 Euro, die die Fraktionen ohnehin der Stadt hätten zurücküberweisen müssen aus den Budgets, die den Fraktionen für Geschäftsausgaben zur Verfügung stehen, die aber in keinem Jahr komplett ausgeschöpft werden. Übrige, nicht ausgegebene Budgetmittel, werden – in unterschiedlicher Höhe – alljährlich wieder zurück in die Stadtkasse geführt. Von einer „Rückerstattung“ im Sinne der Forderung des Landesrechnungshof kann dabei also keine Rede sein.

„Richtigerweise hätten wir nur 8200 Euro in den Bericht schreiben müssen“, bestätigt Oberbürgermeister Wolfram Leibe, verantwortlich für die Stadtfinanzen und die Stellungnahme an den Landesrechnungshof.

Grund für die Vermischung der unterschiedlichen Posten unter dem Stichwort „Rückerstattung“ sei gewesen, dass das Jahr 2017 zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch nicht fertig abgerechnet gewesen sei, erklärt Amtsleiter Hildebrand. Allerdings soll es laut Oberbürgermeister Leibe im Jahr 2017 ohnehin keine unrechtmäßigen Auszahlungen mehr an die Fraktionen gegeben haben, da die neuen Richtlinien dafür, was finanziert werden darf und was nicht, da bereits angewendet worden seien (siehe Info).

Warum die Zahlen aus 2017 dem Landesrechnungshof trotzdem als „vollständige Rückerstattung aller Beträge“ gemeldet wurden, ließ die Stadtverwaltung unbeantwortet.

Der Landesrechnungshofbericht sieht mit der von der Stadt gemeldeten Gesamtzahl immerhin stimmig aus: Die Behörde hatte bei der Stichprobenprüfung der Fraktionsfinanzierung in den Jahren 2012, 2013 und 2014 schließlich festgestellt, dass in diesen Jahren rund 27 000 Euro zu Unrecht an die Fraktionen gezahlt wurden. Dass die Summe, die die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme als „Rückerstattung“ der Fraktionen bezeichnet, sich nun auf nahezu exakt diesen Betrag beläuft, sei Zufall, erklärt Hildebrand.

Auf die Finanzen der Stadtratsfraktionen wirft die Berechnung der Stadtverwaltung ein falsches Licht. Die von den Fraktionen auf TV-Nachfrage genannten Rückzahlungsbeträge belaufen sich zwar insgesamt auf etwa 27 000 Euro (TV vom Freitag). Ein Großteil davon sind allerdings keineswegs Rückerstattungen von zu Unrecht ausgegebenen Mitteln, sondern schlicht nicht ausgegebenes Geld aus dem jeweiligen Fraktionstopf.

Wie sich die „echten“ Rückerstattungen von 8200 Euro auf die Fraktionen verteilen und wofür dieses Geld zuvor ausgegeben worden war, will die Stadtverwaltung aus Gründen des Datenschutzes nicht ohne Rücksprache mit den Stadträten veröffentlichen. „Das müssen wir erst im Ältestenrat besprechen“, kündigt Oberbürgermeister Leibe an. Der Ältestenrat tagt vor der Stadtratssitzung am heutigen Dienstagabend.

Auf der Tagesordnung des Stadtrats steht auch der Landesrechnungshofbericht. Ob die verwirrende und falsche Zahl dafür noch korrigiert werde, müsse ebenfalls noch besprochen werden, erklärt Amtsleiter Hildebrand auf TV-Nachfrage. Informiert werden müsse für diesen Fall zuvor auch der Landesrechnungshof.

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