Lokalpolitik Schlagabtausch im Kreistag Trier-Saarburg - Kritik an Bernhard Busch

Trier · Den kompletten Sitzungsboykott hat es nicht gegeben. Gleichwohl hat im Kreistag Ingeborg-Sahler-Fesel (SPD) deutlich gemacht, dass sie die Anwesenheit von Bernhard Busch (FDP) missbilligt. Der spricht angesichts der Vorwürfe von undemokratischem Verhalten.

 Bernhard Busch ist gewähltes Mitglied des Kreistags Trier-Saarburg. Seine Teilnahme an Sitzungen missfällt einigen Mitgliedern des Gremiums.

Bernhard Busch ist gewähltes Mitglied des Kreistags Trier-Saarburg. Seine Teilnahme an Sitzungen missfällt einigen Mitgliedern des Gremiums.

Foto: Trierischer Volksfreund/Harald Jansen

Es ist eher ungewöhnlich, wenn einzelne Mitglieder des Kreistags persönliche Erklärungen abgeben. Noch ungewöhnlicher ist es, wenn wie in der jüngsten Sitzung des Kreistags geschehen, ein Mitglied des Gremiums sein Unbehagen darüber ausdrückt, dass ein anderes Kreistagsmitglied anwesend ist. Ingeborg Sahler-Fesel hat dies in einer Stellungnahme für die SPD-Fraktion getan. An Bernhard Busch (FDP) gerichtet sagte sie, dass dieser das Recht habe, als gewähltes Kreistagsmitglied an der Sitzung teilzunehmen. „Aber zu suchen haben Sie hier nichts.“ Dem früheren Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer seien 192 Betrugsfälle nachgewiesen worden, und trotzdem erhalte er eine ordentliche Pension. Die Fraktionsvorsitzende verglich dies mit dem Fall einer Pflegekraft, der fristlos gekündigt worden war, da sie eine Maultasche mitgenommen hatte. Angesichts der Bestrafung Buschs könne man sich „nur verwundert die Augen reiben.“
Busch sei während des zwei Jahre laufenden Disziplinarverfahrens krank und innerhalb kürzester Zeit dienstunfähig geworden. „Und siehe da. Kurz nach der Berufungsverhandlung haben Sie wieder eine Tätigkeit aufgenommen“, sagte Sahler-Fesel.

Bernhard Busch stellte klar, dass er demokratisch gewählt worden sei. Wer ihm das Recht auf eine Teilnahme abspreche „handelt undemokratisch.“ Er kritisierte unter anderem den inquisitorischen Eifer, mit dem er verfolgt worden sei und verwies auf die beiden Gerichtsurteile in seiner Angelegenheit. Damit sei die Sache endgültig geklärt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte in zweiter Instanz entschieden, dass ihm aufgrund der Unregelmäßigkeiten bei Fahrtkostenabrechnung zeitweise das Ruhegehalt gekürzt wird. Auch zu seinem neuen Engagement bei einem Trierer Immobilienunternehmen nahm er Stellung. Diese Tätigkeit sei regelkonform.

Die Ausführungen Busch hat ein Teil der Kreistagsmitglieder nicht mitangehört. Vertreter von Grünen und FWG hatten demonstrativ den Sitzungssaal verlassen.

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