Justiz Prozess um Erpressung mit nachsichtigem Kläger

Trier/Schweich · (jko) Mit einem überraschenden Urteil endete am 28. April der erste und einzige Prozesstag um eine mögliche Erpressung im Raum Trier. Den zwei angeklagten Schwestern wurde vorgeworfen, einen 65-jährigen Rentner aus Schweich um eine fünfstellige Geldsumme erpresst zu haben.

Trier/Schweich: Freispruch bei Prozess um Erpressung eines Rentners
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Beide Angeklagten wurden in Casablanca geboren und kamen 2015 nach Deutschland. Die Angeklagte M., die jüngere der beiden Schwestern, ist Syrerin und aufgrund einer Krankheit berufsunfähig. Die ältere Schwester F. hat die marokkanische Staatsbürgerschaft inne und 20 Jahre in Italien als Krankenpflegerin gearbeitet. Den beiden wurde seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen 65-Jährigen Rentner aus Schweich Anfang 2021 um insgesamt 6700 Euro erpresst zu haben. Anfangs sollen sie 12000 Euro von ihm gefordert haben. Dabei sollen sie ihm angedroht haben, sein Auto zu beschädigen und mit Freunden bei ihm zu Hause „Palaver“ zu machen. Beide Frauen äußersten sich nicht zur Sache.

Als einziger Zeuge wurde der 65-Jährige Geschädigte vernommen. Der Rentner hatte die Angeklagte M. vor sieben Jahren auf der Arbeit kennengelernt und bis ins Jahr 2021 ein freundschaftliches Verhältnis zu ihr und ihrer Schwester. Dabei habe er auch immer wieder größere Geldsummen für Lebensmittel und Möbel an die Schwestern übergeben. Auch eine Reise in die Heimat Marokko habe der Rentner aus eigener Tasche finanziert. Dabei seien die beiden Frauen am Telefon auch gerne mal „temperamentvoll“ geworden, erklärt der 65-Jährige. Allerdings habe er sich zu keiner Zeit von den Schwestern bedroht gefühlt. Auch nicht dann, als M. Anfang 2021 sagte, sie würde sein Auto demolieren: „Ich weiß, wie sie ist, das war nicht so gemeint“. Die Anzeige sei zustande gekommen, weil ein Freund ihn dazu gedrängt habe, der den Eindruck hatte, dass die beiden Schwestern ihn ausnehmen würden. Der 65-Jährige gab an, er sei mit der Situation überfordert gewesen, da kurz zuvor sowohl seine Frau, als auch seine Mutter verstorben waren. „Heute würde ich nicht mehr zur Polizei gehen“, gab er zu verstehen. Zu den Schwestern habe er nun keinen Kontakt mehr.

Neben den 6700 Euro wurde auch ein Darlehensvertrag in Höhe von 5000 Euro zwischen den Schwestern und dem Rentner geschlossen. Das Geld sollte dazu dienen, eine Operation der Mutter der Angeklagten zu bezahlen. Ein Bankmitarbeiter wunderte sich aufgrund der hohen Barabhebung und empfahl dem Rentner die Aufsetzung eines Darlehensvertrages. Bei diesem strich der Rentner jedoch vor der Unterschrift die Rückzahlungspassage heraus, da ihm nach eigener Angabe bewusst war, dass die Schwestern nicht in der Lage sein würden, das Geld zurückzuzahlen. Die Staatsanwaltschaft sah daraufhin weder den Vorwurf des Betrugs noch der Erpressung als bestätigt an. Die Vorsitzende Richterin sprach die Schwestern in beiden Anklagepunkten frei. Es sei zwar nicht auszuschließen, dass sich die beiden an der Naivität des Rentners bereichert hätten, jedoch nicht auf eine strafbare Art und Weise.

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