Wegen juristischer Bedenken Trierer Stadtrat erklärt Exhaus-Bürgerbegehren für unzulässig

Trier · Wegen juristischer Bedenken hat der Trierer Stadtrat das vom Aktionsbündnis Exhaus bleibt! initiierte Bürgerbegehren zur Sanierung des Exhauses für unzulässig erklärt. Das Bündnis will dagegen klagen.

 Zumindest das Bürgerbegehren zur Sanierung des Trierer Jugendkulturzentrums Exhaus ist vorerst gestoppt.

Zumindest das Bürgerbegehren zur Sanierung des Trierer Jugendkulturzentrums Exhaus ist vorerst gestoppt.

Foto: TV/Christian Altmayer

Wie wichtig das Exhaus für die Jugend- und Jugendkulturarbeit insbesondere in Trier-Nord in den vergangenen Jahrzehnten gewesen ist, betonten die Fraktionen im Trierer Stadtrat am Mittwochabend nahezu quer durch alle Bänke. Und auch auf die erklärte Absicht des Rats, das marode und seit Jahren geschlossene Gebäude erhalten zu wollen, verwiesen die Sprecher der Fraktionen in ihren Reden. Das vom Aktionsbündnis Exhaus bleibt! initiierte Bürgerbegehren lehnte der Rat trotzdem mehrheitlich ab: Mit 27 Stimmen (von CDU, SPD, UBT, AfD, und Bürgermeisterin Elvira Garbes als Vertreterin des Statdvorstandes) zu 10 Gegen-Stimmen (4 Grüne, 4 Linke, 2 aus der Mini-Fraktion „Die Fraktion“) und bei 10 Enthaltungen (9 Grüne, fraktionsloses Ratsmitglied) stimmte der Rat der Beschlussvorlage aus der Stadtverwaltung zu.