Trier/Trier-Saarburg Sieben-Tage-Inzidenz erneut gesunken in Stadt und Kreis

Dem Gesundheitsamt für Trier und Trier-Saarburg sind am Freitag 12 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden, sechs davon aus dem Landkreis und sechs aus der Stadt Trier. Eine Mutation des ursprünglichen SarsCovII-Virus wurde in Stadt und Kreis bisher laut Gesundheitsamt 172 Mal nachgewiesen.

 Der Inzidenzwert ist am Freitag, 5. März, in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg weiter gefallen.

Der Inzidenzwert ist am Freitag, 5. März, in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg weiter gefallen.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

In 160 Fällen handelte es sich dabei um die so genannte britische Mutation B1.1.7, 12 Proben müsse noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nun 5034 (1869 in der Stadt Trier und 3165 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 21,5 sowie im Landkreis bei 28,1 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100 000 Einwohnern. Am Donnerstag hatte das Gesundheitsamt die Inzidenz im Stadtgebiet auf 23,3 beziffert und im Landkreis auf 30,1.

Die Zahl der aktuell Infizierten in Stadt und Kreis liegt aktuell bei 343 – sieben mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 251 im Landkreis und 92 in der Stadt Trier. Zehn Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt, am Donnerstag waren es neun stationäre Patienten.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 578, VG Konz: 779, VG Ruwer: 263, VG Saarburg-Kell: 772, VG Schweich: 436, VG Trier-Land: 337.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln weiterhin zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

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