Recht Umgefallene Eiche in Trierer Tiergehege: Familie stellt Strafantrag

Trier · Für das schwache Wurzelwerk des Baums, der am 1. Mai im Trierer Weißhauswald umgefallen ist, habe es vorab keine äußerlichen Anzeichen gegeben, sagt die Trierer Staatsanwaltschaft. Ein Gutachten, das die Eltern des verletzten Mädchens eingereicht hat, kommt zu einem anderen Ergebnis.

 Nicht nur Wildschweine, in deren Auslauf am 1. Mai eine Eiche umgefallen ist, sondern auch Ziegen leben im Weißhauswald. Der Baum war auf einen der vielen Spazierwege rund um die Tiergehege gestürzt.

Nicht nur Wildschweine, in deren Auslauf am 1. Mai eine Eiche umgefallen ist, sondern auch Ziegen leben im Weißhauswald. Der Baum war auf einen der vielen Spazierwege rund um die Tiergehege gestürzt.

Foto: Rland Morgen/Roland Morgen

Möglicherweise gibt es doch noch ein juristisches Nachspiel im Fall der Eiche, die am 1. Mai im Trierer Weißhauswald plötzlich umgefallen ist und dabei ein Mädchen an Kopf und Arm verletzt hat. Die Eltern haben Strafantrag gestellt und verlangen, dass das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen wird.

Die Trierer Staatsanwaltschaft hatte sich bereits direkt nach dem Unglück eingeschaltet. Abgeklärt werden sollte, ob es einen Verantwortlichen für das Unglück gibt und möglicherweise ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden muss. Die Behörde beauftragte dazu einen Sachverständigen. Dieser sollte untersuchen, ob Baumkontrolleure vorab an Krone, Stamm oder Laub hätten erkennen können, dass der etwa 80 Jahre alte Baum nicht mehr fest im Erdreich verwurzelt war.

Das Ergebnis dieses Gutachtens: Für die mangelhafte Standfestigkeit der Eiche habe es im Vorfeld keine äußeren Anzeichen gegeben. Faulstellen, Verletzungen oder sonstige relevante Schäden am Stamm seien nicht feststellbar gewesen. Vielmehr habe die Eiche den „Eindruck eines vitalen Baumes“ gemacht. Es gebe demzufolge keine Anhaltspunkte dafür, dass der städtische Kontrolleur bei der Untersuchung des Baums im November 2017 seiner Aufgabe nicht sorgfältig genug nachgekommen sei, teilte die Trierer Staatsanwaltschaft Anfang Juni mit.

Dass die Eiche beim Umfallen ein Kind verletzt hat – daran trage nach dieser Erkenntnis niemand Schuld, erklärte Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt in Trier. „Unsere Behörde hat daher das Ermittlungsverfahren eingestellt.“

Die Eltern des damals 11-jährigen Mädchens – das im Krankenhaus wegen eines gebrochenen Arms und einer Platzwunde am Kopf behandelt werden musste, aber nicht lebensgefährlich verletzt war – gaben sich damit allerdings nicht zufrieden. Sie ließen ein eigenes Gutachten erarbeiten.

„Die Familie hat sich gegen die Einstellung des Verfahrens beschwert und, nachdem das Ergebnis des weiteren Gutachtens vorlag, Strafantrag gestellt“, bestätigt Rechtsanwalt Andreas Ammer gegenüber dem TV. Gestützt seien Beschwerde und Strafantrag auf das Ergebnis der neuerlichen Expertise: „Der renommierte Baumsachverständige, den die Eltern beauftragt haben, kommt zu einem anderen Ergebnis als das Gutachten der Staatsanwaltschaft“, sagt Ammer dazu. Einzelheiten der Analyse will der Rechtsanwalt nicht öffentlich erläutern.

Dass die Stileiche nur flach im steinigen Grund des Tiergeheges im Weißhauswald verankert war, „hätte einem Kontrolleur auffallen müssen“, hatte allerdings bereits kurz nach dem Unglück auch ein weiterer Baumsachverständiger gegenüber dem TV geäußert (siehe Info).

Die Trierer Staatsanwaltschaft hat auf TV-Nachfrage den Strafantrag der Eltern des verletzten Mädchens bestätigt.

Das privat in Auftrag gegebene Gutachten liege der Behörde vor. „Der Sachverständige vertritt darin die Auffassung, dass aufgrund verschiedener ,Auffälligkeiten’ des Baumes nach der Regelkontrolle vom November 2017 ,berechtigte Zweifel an der Standfestigkeit’ hätten bestehen müssen“, teilt Oberstaatsanwalt Fritzen mit.

Die Staatsanwaltschaft hat den ursprünglichen Gutachter um Stellungnahme zu diesen Aussagen gebeten. „Der Erstgutachter hat sich daraufhin mit den Argumenten des Zweitgutachters auseinandergesetzt – und ist mit einer eingehenden Begründung bei seiner Einschätzung geblieben: Die Standunsicherheit sei bei einer richtlinienkonformen, sorgsam durchgeführten Regelkontrolle des Baums nicht erkennbar gewesen.“

Die Akten des Verfahrens liegen seit wenigen Tagen bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Die übergeordnete Behörde prüft nun, ob aufgrund der Beschwerde der Eltern und des Zweitgutachtens das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen werden muss. Das Ergebnis steht noch aus.

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