Urteil Ungeimpft-Judenstern bei Corona-Demo ist Volksverhetzung

Trier · Das Amtsgericht Trier hat erstmals ein Urteil wegen dieses in der Querdenker-Szene gängigen Symbols gefällt.

 Solche Schilder sind auf Demos erlaubt. Holocaust-Vergleiche sind es aber nicht. Das Amtsgericht Trier hat einen Mann wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er bei einer Demonstration einen Anstecker mit einem Judenstern und der Aufschrift „Ungeimpft“ getragen hat.

Solche Schilder sind auf Demos erlaubt. Holocaust-Vergleiche sind es aber nicht. Das Amtsgericht Trier hat einen Mann wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er bei einer Demonstration einen Anstecker mit einem Judenstern und der Aufschrift „Ungeimpft“ getragen hat.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Der 42-Jährige aus einem Hunsrückdorf erzählt am Donnerstag glaubwürdig, wie ihn gleich zwei seiner Nachbarn am 8. Januar gefragt hätten, ob er zur Demonstration gegen die Corona-Schutzmaßnahmen nach Trier mitkommt. Er habe zunächst gezögert, sei schließlich mit zu dem „Nachbarschaftsausflug“ gefahren. Kaum sei er an den Moselauen angekommen, wo sich mehr als 2000 Menschen zum Protestieren gegen die Corona-Schutzmaßnahmen getroffen haben, habe er eine Durchsage zur Maskenpflicht auf dem Demo-Gelände gehört. Deshalb habe er einen der anwesenden Polizisten gefragt, ob er die Maske zum Rauchen ausziehen dürfe. Der Beamte habe ihm empfohlen, außerhalb des Veranstaltungsbereichs in der Nähe der Polizei zu rauchen. Der Mann qualmt daraufhin keine normale Zigarette, sondern einen Joint mit Marihuana-Tabakgemisch. Die Drogen fallen den Polizisten zunächst nicht auf. Sie entdecken aber den etwa 3,5 Zentimeter großen Anstecker auf seiner Jacke: ein Bild von einem Judenstern, mit dem die Nationalsozialisten Juden gekennzeichnet haben, die sie millionenfach getötet haben. Darauf steht aber nicht „Jude“, sondern „Ungeimpft“.