Trier: Urteil gegen Räuber rechtskräftig

Trier. (sey) Das Urteil gegen einen 22 Jahre alten Asylbewerber aus Guinea, der einer 90-jährigen Triererin die Handtasche gestohlen hat, ist rechtskräftig. Nach einer Mitteilung des Landgerichts hat der Bundesgerichtshof die Revision des Mannes gegen die dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte war im März von der Dritten Großen Strafkammer verurteilt worden.

Der 22-Jährige hatte die schwer seh- und gehbehinderte Frau im Herbst 2009 im Flur ihres Wohnhauses in der Trierer Innenstadt überfallen und beraubt. Die Beute: 70 Euro.

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