Trier: Urteil gegen Räuber rechtskräftig
Trier. (sey) Das Urteil gegen einen 22 Jahre alten Asylbewerber aus Guinea, der einer 90-jährigen Triererin die Handtasche gestohlen hat, ist rechtskräftig. Nach einer Mitteilung des Landgerichts hat der Bundesgerichtshof die Revision des Mannes gegen die dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe als unbegründet verworfen.
06.07.2010
, 21:43 Uhr
Der Angeklagte war im März von der Dritten Großen Strafkammer verurteilt worden.
Der 22-Jährige hatte die schwer seh- und gehbehinderte Frau im Herbst 2009 im Flur ihres Wohnhauses in der Trierer Innenstadt überfallen und beraubt. Die Beute: 70 Euro.