Justiz Kellner in Trier attackiert: Mann wird wegen versuchten Totschlags angeklagt

Bei einer Auseinandersetzung auf dem Stockplatz in Trier soll ein Mann einen Kellner mit einer zerbrochenen Flasche verletzt haben - laut Ansicht der Staatsanwaltschaft habe er dabei den Tod seines Kontrahenten offenbar in Kauf genommen. Was zum Fall bekannt ist.

Symbolbild

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Foto: dpa/Carsten Rehder

Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 36-jährigen Mann erhoben - wegen versuchten Totschlags und Raub.

Dem Verdächtigen wird demnach vorgeworfen, in der Nacht vom 21. auf den 22. Oktober 2022 vor einer Gaststätte am Stockplatz in Trier einen Kellner mit einer abgebrochenen Glasflasche angegriffen und erheblich verletzt zu haben.

Was im Oktober 2022 auf dem Stockplatz in Trier passiert ist

Dem Angriff ging nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen eine verbale Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten voraus. Der Angeschuldigte ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, dem Geschädigten im Rahmen der Auseinandersetzung zunächst dessen goldene Halskette vom Hals gerissen zu haben, um diese für sich zu behalten.

Daraufhin soll ein Gerangel entstanden sein, bei dem die Flasche, die der Angeschuldigte in der Hand hielt, zu Bruch ging. Und hier eskalierte offenbar die Situation: Der 36-Jährige stieß die abgebrochene Glasflasche seinem Kontrahenten in den Hals, danach flüchtete er, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt. Sein Opfer erlitt eine blutende Stichverletzung im Halsbereich in der Nähe der Halsschlagader, die in einer Klinik ärztlich versorgt werden musste.

Angriff auf Kellner in Trier: Was die Staatsanwaltschaft dem Tatverdächtigen vorwirft

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bestehe der hinreichende Verdacht, dass der Angeklagte bei dem Angriff zumindest billigend in Kauf nahm, dem Kellner eine tödliche Verletzung zuzufügen. Sie hat daher Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben. Wegen des gewaltsamen Entreißens der Halskette bestehe zudem der hinreichende Tatverdacht des Raubes.

Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner kurz nach der Tat erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier. Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

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